Pieren Nadja · Nationalrat · 2014-06-17
Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-17
Wortprotokoll
Mit meiner Motion fordere ich, wie bereits vor einigen Jahren FDP-Nationalrat Triponez mit seiner Motion 02.3502, dass der Ausschank und der Verkauf von Alkohol auf Autobahnraststätten erlaubt werden.
Meine Motion wird auch von Gastrosuisse unterstützt, weil der betroffene Fachverband ebenfalls sieht, dass das geltende Gesetz wettbewerbsverzerrend ist und einzelne [PAGE 1134] gastgewerbliche Betriebe diskriminiert werden, denn Tankstellenshops und Restaurants direkt an Autobahnausfahrten sind der Verkauf und der Ausschank von Alkohol erlaubt. Kein an die Schweiz angrenzendes Land kennt ein solches Verbot. In der Schweiz gelten klare Gesetze betreffend Alkohol am Steuer. Es liegt in der Selbstverantwortung jedes Autofahrers, jeder Autofahrerin, das geltende Gesetz einzuhalten.
Es gibt schweizweit fünf Autobahnhotels. Die Anzahl Logiernächte beläuft sich in den einzelnen Hotels für 2013 auf zwischen 13 000 und 32 000 Nächte. Es ist also eine beachtliche Anzahl von Übernachtungen, welche in Autobahnhotels gebucht werden. All diese Personen durften aber zum Nachtessen im Hotel kein Glas Wein geniessen. Auch alle Mitreisenden in Cars oder Beifahrerinnen und Beifahrer von Personenwagen müssen beim Mittagessen in einer Raststätte auf ein Glas Wein verzichten. Dies sind alles Personen, die sich nach einem Genusskonsum von Alkohol sicher nicht hinter das Steuer setzen. Als Beispiel: Rund 30 Prozent der Raststättenbesucher auf der Autobahnraststätte Grauholz bei Bern sind Buspassagiere; hier sind Beifahrer von Autos nicht mit eingerechnet.
Auch in Raststättenshops ist die Gewerbe- und Wettbewerbsfreiheit stark beeinträchtigt. Viele Leute machen auf dem Weg von einem Ausflug oder von der Arbeit Halt, um z. B. aus aktuellem Anlass spontan für den WM-Grillabend Fleisch und Bier einzukaufen. Da es im Raststättenshop aber keinen Alkohol zu kaufen gibt, besorgen sie ihre Einkäufe in einem Tankstellenshop.
In der ausführlichen Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Januar 2003 zur Motion Triponez 02.3502 steht, dass diese Raststätten nicht vom öffentlichen Verkehr erschlossen sind und die Zu- und Wegfahrt zwingend über die Autobahn erfolgt. Das stimmt. Aber konsequenterweise müsste man in diesem Fall sämtlichen Restaurants und Verkaufsläden den Ausschank und den Verkauf von Alkohol verbieten, welche nicht direkt an den öffentlichen Verkehr angeschlossen sind, und das ist definitiv kein Ziel unseres freien Landes.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen. Gestehen wir den Autofahrern eine Eigenverantwortung zu, und wehren wir uns gegen die Bevormundung des Gastgewerbes!