Glättli Balthasar · Nationalrat · 2014-06-17
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-17
Wortprotokoll
Ich hätte nicht gedacht, dass ich - vermutlich das erste Mal und vielleicht auch für lange Zeit das letzte Mal - bei der Begründung eines Vorstosses aus der "NZZ"-Seite "Börsen und Märkte" zitieren würde. Hier geht es um den Vorstoss zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität, und in der "NZZ" findet sich heute ein Artikel zur Netzneutralität bzw. ihrer Verletzung. Der Titel lautet: "Ein Stich ins Herz des Internets".
Die Debatte um Netzneutralität ist technisch sehr komplex, und die Regulierung der Netzneutralität auf gesetzlicher Ebene, wie sie diese Motion fordert, wird sicher noch einiges Kopfzerbrechen darüber bereiten, was die richtige Lösung ist. Eines aber ist für mich klar, und ich hoffe, Sie unterstützen mich in diese Richtung: Wir müssen dafür kämpfen, dass das Internet ein offener Raum bleibt, ein offener Raum im Sinne der Meinungsäusserungsfreiheit. Im Sinne der Informationsfreiheit soll man sich von allen möglichen Quellen ohne Beeinflussung durch den Provider diejenigen Informationen suchen können dürfen, die man suchen will. Gleichzeitig soll man auch diejenigen Geschäfte eingehen können, die man eingehen will. Es geht darum, dass das Internet als Grundinfrastruktur der Informationsgesellschaft geschützt werden muss. Es ist dieses Modell, das die Innovationen in den letzten Jahrzehnten ermöglicht hat, eine Innovation, die vermutlich beispiellos ist, wenn man sie mit allen anderen Branchen vergleicht.
Diese Innovation wurde deshalb möglich, weil man heute, wenn man etwas im Internet anbietet - sei das eine Meinung, einen Inhalt oder eine Dienstleistung -, nicht fragen muss: Darf ich zum Endkonsumenten X, darf ich zum Endbürger Y? Darf ich der Person X ein Mail schreiben? Darf ich der Person Y eine Dienstleistung anbieten? Genau diese Offenheit, diese Neutralität, dieses Zurverfügungstellen eines internationalen Marktplatzes der Ideen, aber auch der Dienstleistungen ist infrage gestellt, wenn die Netzneutralität nicht geregelt wird.
Viele, die eine gesetzliche Regulierung der Netzneutralität kritisieren, sagen, man könne auf dem Markt ja auswählen, man könne ja beispielsweise den Provider wechseln, wenn jener, den man habe, die Neutralität nicht garantiere. Das ist aber eine falsche Argumentation, denn solange jemand in einem Vertragsverhältnis ist, ist er eben in einem Monopolverhältnis. Es gibt heute auch keine Vorschrift, in den AGB einen sofortigen Wechsel zu ermöglichen, wenn ein Kunde sieht, dass der Provider die Netzneutralität nicht mehr garantiert. Wenn man umgekehrt Inhalte oder Dienstleistungen anbietet, gibt es auch keine Möglichkeit, sich in rechtlich genügender Weise rasch den Zugang zu Kunden eines bestimmten Internet-Access-Providers freizuklagen. Daher ist das Grundprinzip des Internets infrage gestellt, nämlich das Prinzip, dass man keine Erlaubnis für Innovation braucht, dass man keine Erlaubnis braucht, seine Inhalte anzubieten, solange sie legal sind, dass man keine Erlaubnis braucht, um diesen riesigen Markt der Ideen und der Dienstleistungen zu nutzen. Mit dieser Infragestellung wird die Innovation abgewürgt, der Konsumentenschutz geht flöten, die Informationsfreiheit steht zur Debatte; selbst da haben wir heute [PAGE 1135] keine Regulierung. Kurz: Es geht wirklich um die Zukunft des Internets, wie wir es kennen.
Deshalb: Nehmen Sie die Motion zur Festschreibung der Netzneutralität im Rahmen der geplanten Revision des Fernmeldegesetzes an.