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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-09-18

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-18

Wortprotokoll

Bei diesem Vorstoss geht es um die Frage, nach welchem Prinzip wir das Verhältnis zwischen internationalem und nationalem Recht regeln wollen. Die Schweiz ist bislang dem Prinzip des Monismus gefolgt. Dies bedeutet, dass internationale Rechtsgrundsätze und Landesrecht eine einheitliche Rechtsordnung bilden und dass es keines speziellen Transformationsaktes bedarf, damit internationale Bestimmungen in unserem Lande Gültigkeit erlangen können.

Vor dem Hintergrund, dass wir immer mehr Gesetze haben, internationaler und nationaler Provenienz, stellt sich natürlich die Frage, ob dieses Prinzip nach wie vor zeitgemäss sei. Diese Frage wurde immer wieder aufgeworfen. Ich zitiere aus einem Vorstoss aus dem Jahre 1996: "Beispiele unerwarteter und nicht vorhergesehener Auswirkung in der Praxis durch die direkte Rechtsanwendung und in der Folge Diskussionen und Unsicherheiten bei Vorbehalten im Rahmen von Konventionsabschlüssen, vor allem aber das bis auf weiteres ungenügende Staatsvertragsreferendum zwingen zur Überprüfung des Prinzips des Monismus." Der damalige Nationalrat Samuel Schmid reichte diesen Vorstoss (96.3479) ein.

Wie ich gesagt habe, sind wir mit immer mehr Gesetzen konfrontiert. Dadurch wird unsere Rechtsordnung immer unübersichtlicher, was der Rechtssicherheit nicht zuträglich ist und damit auch dem Standort Schweiz schadet. Besonders problematisch ist, dass wir immer mehr Rechtsfiguren aus dem internationalen Recht übernehmen, welche Spannungsfelder mit der schweizerischen Verfassungsmechanik eröffnen. Ebenso problematisch ist, dass die Anpassung zentraler Grundsätze und die Rechtsfortbildung überhaupt nicht auf dem ordentlichen Weg der Gesetzgebung erfolgen. Vielmehr übernimmt die Schweiz immer häufiger Entscheide internationaler Behörden oder internationaler Gerichtsinstanzen relativ unkritisch und wendet sie an, ohne dass wir als Gesetzgeber uns dazu äussern könnten und ohne dass die Bevölkerung das Referendum ergreifen könnte.

Wir meinen, dass das Prinzip des Monismus wirklich überdacht werden muss. Es kann nicht angehen, dass wir immer mehr Rechtsgrundsätze übernehmen, die einem grossen Teil der Bevölkerung und wahrscheinlich auch einem grossen Teil der hier Anwesenden gar nicht bekannt sind.

Edmund Stoiber hat als Präsident der Bürokratieabbaukommission der Europäischen Union einmal eine Untersuchung angestellt. Er wollte wissen, wie viele Gesetze für Deutschland im Zeitraum von sechs Jahren in Kraft getreten waren. Er kam auf die horrende Zahl von 21 000. Das alleine macht schon Angst. Besonders interessant ist aber die Tatsache, dass 18 000 dieser Gesetze, also über 85 Prozent, ihren direkten Ursprung in Brüssel haben. Edmund Stoiber stellte die Frage, ob es überhaupt noch Sinn mache, dass sich Deutschland Landtage und einen Bundestag leiste, wenn die Mehrheit der Bestimmungen sowieso woanders beschlossen würde.

Dieses Beispiel zeigt, wohin der Weg führt. Diesen Tendenzen kann sich auch die Schweiz nicht verschliessen. Auch etliche Mitglieder dieses Gremiums hier wollen sich ihnen nicht verschliessen. Umso dringender erscheint es uns, dass wir das Prinzip, internationale Rechtsgrundsätze einfach direkt anzuwenden, überdenken. Wir meinen, hier wäre ein Marschhalt angezeigt. Ein dualistisches System wäre vielleicht die bessere Lösung.