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Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-09-18

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-18

Wortprotokoll

Ich habe Artikel 141 Absatz 1 Litera a der Bundesverfassung zitiert. Ich habe diese Bestimmung insofern zitiert, als immer dann, wenn die Bevölkerung einen Beschluss gefasst hat, dieser allen anderen Regeln vorzugehen hat. Um dieses Beispiel der Tonnage zu verwenden: Wenn nun tatsächlich eine höhere Tonnage beschlossen würde, dann käme möglicherweise eben die Schubert-Praxis zur Anwendung. Hier geht es ja nicht um Menschenrechtsfragen, deswegen ist es durchaus denkbar, dass dieser neue Beschluss, der internationales Recht derogiert, zur Anwendung käme. Diese Auslegung festzulegen ist aber nicht unsere Sache, sondern ist nach bisheriger Praxis Sache des Bundesgerichtes. Es ist deshalb falsch, einzig das Kriterium der zeitlichen Abfolge anzuwenden.

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