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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-09-18

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-09-18

Wortprotokoll

Die Exportrisikoversicherung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Sie gibt der schweizerischen Exportwirtschaft eine gewisse Absicherung ihrer Exportgeschäfte. Die grosse Bedeutung der Exportindustrie ist mit einem Umfang von rund 200 Milliarden Franken offensichtlich. Es muss in unserem Interesse liegen, für die Exportwirtschaft möglichst gute Bedingungen zu schaffen. Dazu gehört unter anderem eine gute Exportrisikoversicherung.

Die Exportrisikoversicherung ist schon nur darum nötig, weil alle OECD-Länder gut ausgebaute solche Versicherungen haben und daher die Exporte ihrer Firmen gut absichern können. Damit die Schweiz standortpolitisch nicht hintenansteht, muss sie ebenfalls ähnliche Instrumente anbieten. Dazu kommen Konkurrenten aus dem Weltmarkt wie Brasilien, China oder Indien, die nicht der OECD angehören und ihre eigenen Regeln für Exporte festlegen und sich nicht an OECD-Richtlinien halten müssen. Die ordnungspolitische Frage, ob es überhaupt eine Exportrisikoversicherung braucht, erübrigt sich daher, weil die Schweizer Exportindustrie ohne diese Instrumente nicht über gleich lange Spiesse wie die internationale Konkurrenz verfügen würde. Um konkurrenzfähig zu bleiben, muss die Serv ungefähr die gleichen Leistungen und Sicherheiten anbieten können wie die Versicherungen der mit der Schweiz vergleichbaren Länder. Darum sind diese Anpassungen im Gesetz erforderlich und sinnvoll.

Es gibt zahlreiche weitere Gründe, weshalb die Exportrisikoversicherung auch für die nächsten Jahre erforderlich sein wird. So bleibt das Exportumfeld für die Wirtschaft schwierig. Die Weltwirtschaft erholt sich nur sehr schleppend, die Entwicklung des Exportvolumens ist daher sehr unsicher. Für viele Unternehmungen, besonders im industriellen Sektor, bleibt das Exportgeschäft nach wie vor sehr schwierig, dies vor allem auch wegen des weiterhin starken Schweizerfrankens. Auch die internationale Finanzmarktregulierung wird auf die Exportwirtschaft und deren Finanzierung eher nachteilige Auswirkungen haben. Die Banken und Finanzinstitute werden darauf bedacht sein, bei künftigen Finanzierungen nicht zu grosse Risiken einzugehen und entsprechend Zurückhaltung zu üben.

Wir sind auch überzeugt, dass die Exportwirtschaft über Jahre hinaus mit grossen Unwägbarkeiten der Weltwirtschaft konfrontiert sein wird. Denken wir nur an die internationale Finanzkrise, an die Euro-Krise und neu an Krisen wie beispielsweise jene in Argentinien. Viele Länder kämpfen mit hoher Verschuldung, darunter wichtige Länder wie die USA oder Japan. Dazu kommen auch vermehrt wieder politische und kriegerische Auseinandersetzungen in verschiedenen Regionen der Welt, die zu wirtschaftlicher und politischer Instabilität führen, was der Entwicklung des Welthandels abträglich sein wird.

Die Weltwirtschaft wird heute stark über die Geldpolitik gesteuert. Die Schweizerische Nationalbank hat im Jahre 2011 mit der Einführung des Mindestkurses zum Euro einen sehr wichtigen Schritt für die Exportwirtschaft getan. Das ist aber ein Eingriff in die Geld- und Währungspolitik, der vorübergehender Natur sein sollte. Irgendwann sollten wir wieder zu einer Normalisierung der Währungspolitik zurückkehren können.

Aus all diesen Gründen unterstützt die BDP-Fraktion die Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes ausdrücklich. Wir werden auf die Vorlage eintreten.