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AB 164879

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-18

Wortprotokoll

Herr Caroni, Sie haben meine vorbehaltlose Unterstützung, wenn es darum geht, diesem Land eine möglichst freiheitliche Wirtschaftsordnung zu erhalten. Das hat uns dahin gebracht, wo wir sind, nämlich in Wohlstandsverhältnisse, in gesicherte Verhältnisse, in gute Beschäftigtenverhältnisse.

Jetzt zum von Ihnen vertretenen Postulat: Den wirtschaftlichen Aktivitäten von Bund und Kantonen sind bereits heute Grenzen gesetzt, nämlich in den Artikeln 27 und 94 der Bundesverfassung. Artikel 27 beschreibt die Wirtschaftsfreiheit und Artikel 94 die Grundsätze der Wirtschaftsordnung.

Erstens steht im Fall von vermuteten Verletzungen grundsätzlich der Beschwerdeweg ans Bundesgericht offen, und dieses entscheidet, ob ein genügendes öffentliches Interesse für das staatliche Wirtschaften existiert und ob diese Tätigkeit auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Zudem enthalten das Kartellgesetz - dieses gibt es noch -, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Binnenmarktgesetz Beschwerde- und Klagemöglichkeiten.

Zweitens anerkennt der Bundesrat, dass der Gesetzgeber verstärkt dafür sorgen muss, dass Wettbewerber in Märkten mit staatlichen Anbietern gleich behandelt werden. Das geht auf die Interpellation Hutter Markus 12.3687 zurück. Die OECD ruft uns, wie Sie wissen, immer wieder in Erinnerung, dass die Schweiz bei Privatisierungen unterdurchschnittlich abschneidet. Wir haben allerdings bereits heute Möglichkeiten, staatliche Aktivitäten in Wettbewerbsmärkten sowie Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. Dazu gehören zum einen die strengeren Anforderungen an das öffentliche Interesse, welches bei einer Wirtschaftstätigkeit des Staates nachgewiesen werden muss, und zum andern die Privatisierung der Anbieter bei der Öffnung von Monopolbereichen. Der Bundesrat beantragte die Aufhebung des Monopols für Postsendungen bis 50 Gramm. Sie wissen, dass das Parlament dem Bundesrat diesbezüglich nicht gefolgt ist.

Drittens: Soll die staatliche Wirtschaftstätigkeit von Bund und Kantonen grundsätzlich grössere Einschränkungen erfahren, so wäre das nur mit verfassungsrechtlichen Reformen zu erreichen. Solche Reformen würden sich auf die föderalistische Ordnung auswirken. Die Folge wären vermehrte gerichtliche Kontrollen von Entscheiden kantonaler und kommunaler Parlamente. Sie haben einige Beispiele - kantonale Gebäudeversicherung, staatliche Elektrizitätsunternehmen, die in den Bereich der Hausinstallation gehen, aber auch Nebenleistungen der Post - erwähnt.

Viertens schätzt der Bundesrat, dass die Erstellung eines Berichtes, welcher den Einbezug der Kantone verlangt, beachtlichen Aufwand verursacht und dass der Bericht ohne Wirkung bleiben würde. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass das nicht der weiterführende Weg sein kann.

Ich mache Ihnen also beliebt, das Postulat abzulehnen, aber nicht nachzulassen, was die Etablierung einer bestmöglichen freiheitlichen Wirtschaftsordnung betrifft; dahin geht meine persönliche Überzeugung, und diese bringe ich damit gerne noch einmal zum Ausdruck.