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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-09-18

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-18

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit meiner parlamentarischen Initiative, das Steuerharmonisierungsgesetz so zu ergänzen, dass das Steuerregister in allen Kantonen öffentlich wird. Die Auskunftspflicht soll sich dabei auf folgende Steuerdaten beschränken: steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen und amtlicher Wert der Liegenschaften bei natürlichen Personen sowie steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital bei juristischen Personen, nicht mehr und nicht weniger.

Warum? Die Öffentlichkeit des Steuerregisters ist heute kantonal sehr unterschiedlich geregelt. Viele kleine und mittelgrosse Kantone kennen sie nicht oder haben sie abgeschafft. Demgegenüber sind die Steuerdaten in grossen Kantonen wie Zürich, Bern, Waadt, St. Gallen, Wallis, Neuenburg und Freiburg öffentlich. Diese Ungleichbehandlung finde ich stossend. Ich wünsche daher eine schweizweite Harmonisierung.

Dass die Öffentlichkeit des Steuerregisters ein "Element schweizerischer Steuerkultur" sei, hat das Bundesgericht unlängst in einem einstimmigen Urteil festgestellt. Auch in der Rechtslehre gibt es diese Auffassung. Es ist zudem eine uralte demokratische Tradition: In einigen Kantonen und Gemeinden wurde das öffentliche Steuerregister schon im 19. Jahrhundert, in anderen in den Dreissiger- und Vierzigerjahren des 20. Jahrhunderts eingeführt, als es den öffentlichen Kassen schlechtging.

Die Öffentlichkeit des Steuerregisters ist im öffentlichen Interesse. Wir sind nicht einfach Privatpersonen, bei denen es keine Rolle spielt, wie viel wir an die öffentlichen Finanzen und, wenn es uns bzw. den Firmen finanziell gutgeht, an den sozialen Ausgleich beitragen. Das ist die Wertsetzung in der Schweizerischen Bundesverfassung. Ein jeder und auch eine jede Firma soll nach seinem bzw. ihrem Vermögen zahlen. So darf durchaus bekannt sein, wie sich bei uns die Einkommen und Vermögen verteilen, und dementsprechend auch, wer zu welchen Teilen an die Finanzierung des Staatshaushalts und an den sozialen Ausgleich beiträgt.

Die Öffentlichkeit des Steuerregisters - das war seit je so, basisdemokratisch bei dessen Einführung - kann ausserdem präventiv gegen die Steuerhinterziehung nützen. Es ist ein sehr niederschwelliges und für die Gemeinden ein ganz kostengünstiges Instrument. Es ist für die Gemeinden kostengünstig, solche Register zu erstellen - sie erstellen sie ja sowieso, weil sie den Bestand ihrer Steuerpflichtigen auflisten müssen.

Interessant ist jetzt, dass gerade in den letzten Jahren, als sich schwerstreiche Personen aus dem Ausland, auch Unternehmungen aus dem Ausland hier angesiedelt haben, die Abschaffung oder die Einschränkung des öffentlichen Steuerregisters in mehreren Kantonen explizit auf Druck von aus dem Ausland zugezogenen Personen zustande gekommen ist. Exemplarisch sei etwa der Kanton Schwyz genannt, wo der Finanzdirektor dies dem Kantonsrat gegenüber erst vor wenigen Jahren so begründete. Ein solches Interesse an Geheimhaltung ist ein schlechtes Indiz. Es deutet eher auf eine tatsächliche oder eventuelle Umgehung der Steuergesetze in der Schweiz oder aber im Herkunftsland solcher Personen hin. Derartige Interessen dürfen in einer gelebten föderalistischen Schweizer Demokratie, in der Gemeinden, Kantone und der Bund auf ihre Steuereinnahmen angewiesen sind, aber doch nicht schützenswert sein! Transparenz ist ein Kernelement der schweizerischen Demokratie, sie ist auch international immer mehr gefragt und wird auch geleistet.

Zu den Argumenten der Kommissionsmehrheit habe ich eine Frage an die Kommissionssprecher: Sie behaupten, es herrsche in der Schweiz bereits eine sehr hohe Steuermoral. Bitte sagen Sie mir auf Deutsch und en français, auf welcher Basis Sie eine solche Aussage in das Argumentarium der Kommissionsmehrheit aufgenommen haben.

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Institutionen, aber auch in die anderen Steuerzahlenden kann durch die Öffentlichkeit des Steuerregisters gestärkt werden. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie meiner parlamentarischen Initiative Folge geben.