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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-18

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-18

Wortprotokoll

Das Enteignungsgesetz ist ein wichtiges Gesetz. In der Regel kommt es dann zur Anwendung, wenn die öffentliche Hand Infrastrukturprojekte realisieren muss. Der Bundesrat geht mit dem Motionär durchaus einig, dass man dieses Gesetz von 1930 wieder einmal anschauen und auch verfahrensrechtliche Fragen im heutigen Lichte prüfen soll. Er geht mit ihm aber nicht so weit einig, dass wir schon vor dieser Analyse Ja zu einer Revision - und dann erst noch zu einer Totalrevision, wie beantragt - sagen würden. Der Bundesrat hat vielmehr beschlossen, den Revisionsbedarf vertieft abzuklären und zu schauen, was überhaupt nötig ist.

In der Zwischenzeit haben wir bei verschiedenen Anspruchsgruppen eine Umfrage durchgeführt. Diese hat ergeben, dass sich das Gesetz bis heute im Grossen und Ganzen als gute Grundlage erweist und dass es sich bewährt hat. Handlungsbedarf sieht man allenfalls bei der Koordination der verschiedenen Verfahren - je nach gesetzlicher Grundlage - bei Infrastrukturprojekten. Auch die Organisation der kantonalen Schätzungskommissionen ist eine Frage, die man näher prüft und bei der man schaut, ob es dafür gewisse Vorgaben usw. braucht. Aber diese Punkte würden nicht für eine Totalrevision, sondern allenfalls für gewisse Anpassungen am Enteignungsgesetz sprechen.

Wir sind also einerseits noch nicht so weit, und wir wollen nichts präjudizieren, und andererseits bestätigt sich, wie es heute aussieht, dass eine Totalrevision nicht nötig ist. Es könnte aber sein, dass wir dann zu einzelnen Artikeln eine Vorlage erarbeiten, wenn die Abklärungen abgeschlossen sind.

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