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Hurter Thomas · Nationalrat · 2014-09-18

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-18

Wortprotokoll

Wir besprechen hier einmal mehr ein etwas emotionales Thema. In der Kommission wurden wiederum einige Beispiele von randalierenden Einzelpersonen oder Gruppen erwähnt, auch im Zusammenhang mit Fussballspielen. Allerdings ist hier festzustellen, dass das nicht der Normalfall ist. Die Mehrheit der Spiele findet ohne nennenswerte Probleme statt. Wenn wir die Saison 2012/13 betrachten, stellen wir fest, dass von 256 Extrazügen offiziell Schäden von 160 000 Franken gemeldet wurden, dies notabene bei Transporten von mehreren Tausend Personen. Ich habe mir die Mühe genommen, die Zahlen von 2013/14 zu beschaffen. Hier sieht es so aus, dass bei 90 Prozent aller Extrazüge kein oder nur unwesentlicher Sachschaden entstanden ist.

Trotzdem ist die Politik der Meinung, hier sei eine Lösung zu finden; das Ei des Kolumbus ist mit dieser Vorlage aber nicht gefunden worden. Deshalb hat dieser Rat ja bereits im Frühling die Rückweisung beschlossen. Sie haben diese Rückweisung damals aus verschiedenen Gründen beschlossen. Sie haben Folgendes gesagt: Diese Revision ist nicht zielführend. Sie ist nicht umsetzbar, weil diejenigen, die randalieren wollen, dann einfach auf die Regelzüge ausweichen. Sie ist zahnlos. Sie ist aufwendig, d. h., man müsste sehr viele Mittel investieren, um überhaupt diese Überwachung zu garantieren. Sie ist zudem vor allem der falsche Weg.

Wir haben in diesem Rat diese Vorlage mit 142 zu 20 Stimmen bei 7 Enthaltungen zurückgewiesen. In der Zwischenzeit war die Vorlage im Ständerat. Der Ständerat hat die Rückweisung mit 33 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen bittet Sie nun aber, an der Rückweisung festzuhalten. Heute geht es nur um die Rückweisung, und wenn Sie heute daran festhalten, wird das Geschäft zurückgewiesen, und [PAGE 1625] der Bundesrat kann sich an die Umsetzung des Auftrages machen.

Hier zu erwähnen vielleicht an die Adresse der Sportklubs und der Stakeholder oder derjenigen, die am Ganzen beteiligt sind: Es ist natürlich so, dass man weiterhin an Verbesserungen arbeiten muss.

Die Kommission empfiehlt Ihnen also, an der Rückweisung festzuhalten. Wir haben in der Kommission fünf Punkte nochmals kurz behandelt. Wir haben die Transportpflicht besprochen. Da wurde ganz klar gesagt, dass es gemäss Artikel 59 der Personenbeförderungsverordnung heute schon möglich ist, Personen vom Transport auszuschliessen, zum Beispiel wenn sie betrunken sind, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, sich ungebührlich benehmen oder die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die Anordnungen des Personals nicht befolgen.

Wir haben uns über die Strafverfolgung und die Beweislast unterhalten. Hier haben wir uns etwas an der Umkehr der Beweislast gestört. Der Grundsatz, dass jemand, der einen Schaden hat, diesen auch nachweisen soll, sollte eigentlich auch hier angewendet werden. Es sollte keine Umkehr der Beweislast geben. Wir sind uns allerdings bewusst, dass es auch gegenteilige Bestimmungen gibt. In diesem Zusammenhang ganz wichtig ist, es wurde hier erwähnt, dass wir vor allem auch ein Vollzugsproblem haben. Die an die Behörden überstellten Gewalttäter werden nicht nach den heute bestehenden Möglichkeiten bestraft. Hier gibt es also sicher Verbesserungsbedarf.

Wir haben auch darüber gesprochen, ob es zweckmässigere oder bessere Lösungen gibt. Sie kennen die Variante mit YB. In der Zwischenzeit, nicht zuletzt auch aufgrund des Druckes der Politik, sind weitere Formen der Zusammenarbeit entstanden, sogenannte Transportpartnerschaften, und ich denke, das ist auch ein Erfolg der Politik.

Die Konkordate wurden noch erwähnt. Hier hat die Kommission allerdings gefunden, dass die Konkordate politisch unterschiedlich beurteilt werden. Haftungsbefreiung war auch noch so ein Thema, ebenso die gebotene Sorgfalt. Hier liegt das Problem einerseits wieder in der Umkehr der Beweislast und andererseits in der grossen Frage, was denn nun "gebotene Sorgfalt" heisse. Hier war eine Mehrheit der Kommission ganz klar der Meinung, dass weitere Unsicherheiten bestehen.

Zum letzten Punkt: Eine Mehrheit der Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass das der falsche Weg sei.

Ich komme zum Schluss. Eine Minderheit der Kommission ist gegen die Rückweisung, weil keine anderen Lösungen gefunden werden konnten, was man, von der Mehrheit der Kommission her gesehen, so nicht sagen kann. Und in der Kommission wurde noch ein Ordnungsantrag gestellt, die Verwaltung mit weiteren Abklärungen zu beauftragen. Das wurde mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Abschliessend kann festgehalten werden, dass die Mehrheit der Kommission eine Verbesserung der Situation will, Sie aber auffordert, an der Rückweisung festzuhalten, damit der Bundesrat mit allen betroffenen Kreisen eine Lösung finden kann. Die Kommission hat mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen, an der Rückweisung festzuhalten.