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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-11-27

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-11-27

Wortprotokoll

Nach dem Willen des Bundesrates soll die heute geltende Möglichkeit, dass die Kantone das Halterverzeichnis veröffentlichen dürfen, aus dem Gesetz gestrichen werden. Der Ständerat hat dies mit 22 zu 8 Stimmen abgelehnt, und er hält auch weiterhin daran fest.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, in diesem sicherlich nicht zentralen Punkt auf die Linie des Ständerates einzuschwenken und unserem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Dies aus folgenden Gründen: Die bisherige Kompetenz der Kantone zur Veröffentlichung des Halterverzeichnisses hat sich durchaus bewährt. Die Öffentlichkeit erhält eine gewisse Transparenz, und es kann damit auch einem Informationsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Missbräuche sind nicht bekannt geworden. Nicht umsonst haben eine Mehrheit der Vernehmlasser und haben 22 Kantone - ich wiederhole: 22 Kantone - für die Beibehaltung der bisherigen Regelung votiert. Die Öffentlichkeit des Halterverzeichnisses hat, via soziale Kontrolle, auch einen gewissen präventiven Effekt und entlastet zudem vor allem die Polizeistellen von zahlreichen Anfragen und Auskunftsbegehren. Denn gerade Bagatellvorfälle bzw. geringfügige Schäden, wie z. B. Parkschäden, regeln Automobilisten mit Vorteil und mit Vorliebe unter sich und ohne Beiziehen der Polizei. Ohne öffentliche Verzeichnisse wäre dies oft nicht möglich und führte zu einem unnötigen Einschalten der Polizeikräfte.

Des weiteren sollten sich Halter von Motorfahrzeugen, die in den Verkehr gebracht werden, nicht einfach hinter einer Nummer vor der Öffentlichkeit verstecken können. Transparenz ist meines Erachtens gerade im Verkehrsbereich wichtig.

Schliesslich noch ein Wort zum Daten- und Persönlichkeitsschutz, der hier vom Bundesrat bemüht wird: Daten- und Persönlichkeitsschutz in Ehren, aber man kann auch übertreiben!

Ich habe jedenfalls grosse Mühe, hier schützenswerte Interessen auszumachen. Wer sich korrekt verhält, hat auch nichts zu befürchten. Was stört denn wen, wenn die Öffentlichkeit erfahren kann, welche Personen welche Fahrzeuge in den Verkehr bringen und zirkulieren lassen? Wenn schon der Datenschutz bemüht wird, dann fühle ich mich viel nachhaltiger betroffen, wenn die Parlamentsdienste meine E-Mail-Adresse publizieren und ich nun Tag für Tag zwischen 50 und 100 absolut ungebetene E-Mails zum Codex Alimentarius erhalte, die mir den Posteingang in meinem Computer verstopfen und zum Teil verhindern, dass ich jene Sendungen, die ich wirklich brauche, empfangen kann.

Ich bitte Sie daher im Namen unserer Fraktion, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und die Veröffentlichung des Nummernverzeichnisses nach wie vor zu ermöglichen.

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