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Rösti Albert · Nationalrat · 2015-03-12

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-12

Wortprotokoll

Der Ständerat ist bei der Beratung der Zweitwohnungs-Initiative der Fassung des Nationalrates weitgehend gefolgt, dies insbesondere bei den drei wesentlichen Korrekturen, die der Nationalrat gegenüber der damaligen Kommissionsmehrheit zur Erlangung der Einigung mit den Initianten verabschiedet hat. Es sind dies erstens die Streichung der Möglichkeit zur Erstellung neuer touristischer Wohnungen, wenn diese unter anderem auf Verkaufsplattformen ausgeschrieben werden, zweitens die Möglichkeit des Ausbaus von ortsbildprägenden anstelle von erhaltenswerten Bauten und drittens die Umnutzung von strukturierten Beherbergungsbetrieben zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung im Umfang von 50 Prozent der Bruttogeschossfläche. Diesen drei Punkten ist der Ständerat so gefolgt.

Beim letzten Punkt hat der Ständerat eine kleine Präzisierung angebracht, indem er nicht von Bruttogeschossfläche, sondern von Hauptnutzungsfläche spricht, also von der Fläche, die effektiv genutzt werden kann, d. h. ohne die überbaute, durch Wände beanspruchte Fläche. Das ist eine richtige begriffliche Präzisierung, die aber an der Grundhaltung nichts ändert.

Der Ständerat ist dann allerdings in weiteren drei Punkten vom Nationalrat abgewichen. So will er in Artikel 2 Absatz 4 der Version des Bundesrates folgen. Der Nationalrat wollte hier, dass touristisch genutzte Wohnungen zu den Erstwohnungen gezählt werden. Der Ständerat macht hier insbesondere Probleme bei der Datenerfassung geltend und sagt, man habe damit eine neue Kategorie geschaffen. Wenn aber touristisch genutzte Wohnungen als Zweitwohnungen gelten, bedeutet das natürlich, dass damit der Zweitwohnungsanteil auch höher sein kann. Davon werden einige Gemeinden betroffen sein.

Auch bei Artikel 4, bei welchem der Nationalrat beschlossen hat, dass Gemeinden, welche den Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent klar unterschreiten, von der Inventarisierung befreit werden, will der Ständerat die bundesrätliche Lösung, dass alles erfasst werden muss. Dies beschloss er vor dem Hintergrund, dass über die Wohnungs- und Einwohnerregister in allen Gemeinden die notwendigen Daten vorhanden seien und deshalb kaum zusätzlicher Aufwand entstehen werde. Es wurde uns auch von Frau Bundesrätin Leuthard in der Kommission entsprechend bestätigt, dass hier kein bürokratischer Aufwand betrieben würde.

Dann letztlich zu dem vom Nationalrat bei Artikel 26 eingefügten Absatz 3bis: Er hätte die Bewilligungspraxis zwischen dem Abstimmungsdatum der Initiative, dem 12. März 2012 und dem 31. Dezember 2012, geregelt. Er hätte insbesondere eine Gleichbehandlung ermöglicht zwischen jenen, deren Gesuch einfach noch bewilligt wurde, weil keine Einsprachen gemacht wurden, und den anderen, die auch ein Gesuch eingereicht haben, deren Bau aber über eine Einsprache verhindert wurde. Diese Gleichschaltung will man nicht. Der Ständerat sagt hier, das würde Tür und Tor für eine weitere Aufweichung öffnen, die er so nicht akzeptieren kann.

Damit und insbesondere bei den Artikeln 2 und 26 hat der Ständerat Flexibilisierungen gestrichen, die eigentlich von den Initianten akzeptiert worden wären. Das ist eigentlich schade. Da die Resultate im Ständerat aber sehr klar waren und insbesondere die Beschlüsse bei diesen zwei Artikeln einstimmig erfolgten, verzichtet die UREK-NR auf weitere Anträge, die wohl in der Differenzbereinigung sowieso keine Chance hätten. Dies erfolgt insbesondere im Interesse einer verzugslosen Verabschiedung und Inkraftsetzung dieses Gesetzes. Das Gesetz sollte nun noch in dieser Session verabschiedet werden und zur Schlussabstimmung kommen können. So kann insbesondere bei altrechtlichen Bauten eine gewisse Flexibilität eingeführt werden. Die Bausubstanz kann so gut erhalten werden.

Die Differenzen sind somit ausgeräumt. Wir haben hier keine Minderheitsanträge mehr zu diskutieren. Ich bitte Sie namens der Kommission, dem Gesetz in dieser Form zuzustimmen.