Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-12
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Böhni greift das Thema der Netznutzung und der Tarife sicher zu Recht auf. Heute entfällt die Hälfte des Endkundentarifs ja auf die Netznutzung, Tendenz steigend. Insofern ist die Frage auf jeden Fall berechtigt. Wir schauen das Thema ja auch an, nämlich mit der Netzstrategie und der entsprechenden Revision des Stromversorgungsgesetzes, welche Sie wahrscheinlich noch in diesem Jahr zur Behandlung zugewiesen bekommen. Insofern gibt es einige Fragen, die zu Recht gestellt werden.
Schon heute entfallen gemäss Verordnung 70 Prozent auf einen nichtdegressiven Arbeitstarif, 30 Prozent hingegen sind verbrauchsabhängig. Ich begreife natürlich, dass die Energieversorgungsunternehmen sagen, die Grundgebühr entspreche einer Vorleistung, die sie erbringen müssen, um Kapazitäten bereitzustellen, unabhängig davon, ob diese dann bezogen werden oder nicht. Gerade auch die Produzenten erneuerbarer Energien mit Eigenverbrauch haben die Sicherheit eines Backups und sagen sich: Wenn es nicht reicht, etwa im Winter, benötige ich dann natürlich andere Stromressourcen aus dem Netz. Insofern glaube ich, dass man eine verursachergerechte Grundgebühr wahrscheinlich akzeptieren muss; über ihre Höhe kann man aber natürlich sprechen: Soll sie bei 30, 40, 50 Prozent liegen?
Ich glaube deshalb, dass es angezeigt ist, diese Frage im Rahmen der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes einzubringen. Hingegen muss ich beantragen, die Motion abzulehnen, da sie eine präjudizierende Wirkung hätte.