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Bezzola Duri · Nationalrat · 2001-11-27

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-27

Wortprotokoll

Wir sind bei der Differenzbereinigung des Strassenverkehrsgesetzes. Bei vier Artikeln gibt es gegenüber dem Beschluss des Ständerates Differenzen. Auch an dieser Stelle sei nochmals in aller Deutlichkeit erwähnt, dass das Ziel der Revision des SVG die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Strassen ist.

Im April 2000, also vor ungefähr zwanzig Monaten, hat die Kommission unseres Rates - er ist Zweitrat - mit den Beratungen begonnen, und seither hat sich die Lage auf der Strasse nicht verändert. Die meisten Verkehrsunfälle sind auf menschliches Versagen zurückzuführen. Die Überschätzung der eigenen Fahrkünste und überhöhte Geschwindigkeit führten auch während der letzten Wochen zu schweren Unfällen mit zahlreichen Toten. In den meisten Fällen sassen junge Lenker am Steuerrad.

Die Differenz bei Artikel 15 bzw. 15a wird deshalb am meisten zu reden geben, sie tat dies übrigens auch in der Kommission. Bei Artikel 15 geht es um die Erteilung der Führerausweise auf Probe und vor allem um die Frage, ob jemand zu einer praxisbezogenen Weiterbildung verpflichtet werden soll oder ob eine Neulenkerin oder ein Neulenker erst nach einer Widerhandlung zu einer Weiterbildung verpflichtet werden soll. Zu den Differenzen bei den übrigen Artikel - 9, 53a, 57c und 104 - werde ich die Anträge der Kommission bzw. der Mehrheit später begründen.

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