Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-12
Wortprotokoll
Wir gehen mit Herrn Nationalrat Ritter einig, dass das Enteignungsrecht in die Jahre gekommen ist und es durchaus Zeit ist, diese Gesetzgebung anzuschauen. Das tun wir auch: Wir haben die Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren in eine Anhörung gegeben, die Ende dieses Monats fertig sein wird. Damit wollen wir die Gebühren und Entschädigungen, die im Fokus dieser Motion stehen, anschauen und anpassen. Wir werden somit den Teil, der die Gebühren und Entschädigungen betrifft, auf das nächste Jahr hin dann wohl schon einmal auf Verordnungsebene anpassen können. Hätten Sie ein Postulat eingereicht, so hätte ich dieses sofort zur Annahme empfohlen. Doch die Motion verlangt auf verbindliche Weise eine Totalrevision, womit Sie uns natürlich bezüglich der Frage, wie die Analyse erfolgen soll, schon einengen.
Sie haben zudem im Sinn, den günstigen Preis für Kulturland zu erhöhen, indem Sie eine "marktwirtschaftliche" Bestimmung des Preises fordern. Es kann sein, dass dieses Element eine Rolle spielen wird, aber ich kann das nicht verbindlich zusagen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich kürzlich entschieden, dass der Preis des Grundstücks keine Rolle spielen darf, wenn man bei Enteignungsfällen zwischen verschiedenen Standorten entscheiden muss; ansonsten käme es nämlich genau zu jenem Effekt - das haben auch Sie angetönt -, wonach man dadurch den Verbrauch von günstigerem Kulturland fördern würde. Das wollen wir beide nicht, da sind wir uns einig.
Insofern besteht kein Problem, wenn Sie fordern, diese Frage sei zu prüfen. Es wäre aber besser, das Instrument des Postulates zu wählen anstatt jenes der Motion.