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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-11-27

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-27

Wortprotokoll

Ich werde zu Artikel 36 Absatz 2 sprechen und, wenn Sie gestatten, den Link zu Artikel 65 Absatz 1bis machen.

In der Vorlage wurden neue Ausbildungsziele für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten aufgenommen. So wurden "Offizinpharmazie" und "Spitalpharmazie" als eidgenössische Weiterbildungstitel aufgenommen. Das hat dazu geführt, dass entschieden wurde, dass nun - gleich wie bei den Ärzten - die eidgenössischen Weiterbildungstitel Voraussetzung für die Erteilung einer Berufsbewilligung zur Ausübung einer eigenverantwortlichen privatwirtschaftlichen Tätigkeit sind. Unbedingt notwendig ist - das ist der Link zu Artikel 65 -, dass man eine Übergangsbestimmung schafft. Ansonsten würden plötzlich Personen, die heute die Verantwortung für eine Apotheke fachlich tragen, dann nicht mehr die Voraussetzung erfüllen, sodass sie ihre Arbeit nicht [PAGE 1081] weiterführen könnten. Deshalb braucht es diese Übergangsbestimmung in Artikel 65.

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