Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-11-27
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-11-27
Wortprotokoll
Sie sind eigentlich schon wieder mitten in der Debatte vom Montag, in der Sie auch eine Revision des Umweltschutzgesetzes diskutiert haben. Hier verlangt der Motionär nichts anderes als eine Änderung des Umweltschutzgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes mit den dazugehörigen Verordnungen. Sie haben am Montag bestätigt, dass der Kreislauf - zuerst das Vergären, dann die stoffliche Verwertung und am Schluss das Verbrennen - richtig ist, also nicht zuerst verbrennen und dann stofflich verwerten. Es gibt auch kein Wahlrecht, sondern nur diesen Kreislauf; darauf basiert gerade auch bei Biomasse die heutige Gesetzgebung.
Die heutige Gesetzgebung ermöglicht es selbstverständlich, Biomasse energetisch zu nutzen, aber eben gemäss folgendem Prozess: Zuerst die Vergärung und dann die stoffliche Verwertung, und dann, wenn dies nicht möglich oder nicht sachgerecht ist, folgt die Verbrennung. Wir haben mit solchen neuen Ideen - z. B. Verbrennung von Kaffeesatz - nicht grundsätzlich ein Problem. Wir hatten eine Pilotanlage zur Kaffeesatzverbrennung im Kanton Freiburg, eine Pilotanlage, weil wir schlichtweg keine Kenntnisse haben, ob man Kaffeesatz verbrennen kann und was dies bezüglich Schadstoffen bedeutet. Man hat das unterstützt. Der Kanton Freiburg hat die Anlage dann gestoppt, weil herausgekommen ist - natürlich, Herr Ständerat Theiler, wurde auch gesagt, dass die Luftreinhalte-Verordnung selbstverständlich eingehalten wird, der Kanton ist ja dann im Vollzug verantwortlich -, dass die Verbrennung dieses Kaffeesatzes trotz Abluftreinigung zehnmal höhere Staubemissionen ergeben hat als eine Holzfeuerung. Deshalb musste man das Projekt einstellen. Solche Pilotanlagen sind sinnvoll, damit man schauen kann, was solche Technologien heute können.
Das Bafu hat deshalb - das war nicht ganz korrekt dargestellt - auch in diesem Luzerner Projekt zur Herstellung von Pellets aus Pferdemist für eine Pilotanlage Hand geboten, damit das einmal getestet werden kann. Wir wissen es noch nicht; wir wissen aber von anderen Anlagen, dass, weil Pferdemist viel Chlor enthält, die Gefahr besteht, dass beim Verbrennungsprozess Salzsäure und Dioxin freigesetzt werden. Das ist ein Risiko für die Umwelt und wäre völlig gegen die heutige Gesetzgebung und Verordnung. Wir können nicht einfach eine Freigabe machen, bevor wir wissen, dass für die Bevölkerung und die Umwelt keine Gefahr besteht. Wir haben aber nichts dagegen, dass man in Pilotanlagen einmal testet und schaut, ob es Technologien gibt, mit denen der Pferdemist besser verwertet werden kann.
Das Problem ist eben am Schluss die Kreislaufwirtschaft: Biomasse haben wir heute in der Landwirtschaft auch als Düngemittel, was sinnvoll ist. Die Biomasse enthält sehr viele Nährstoffe, die für den Boden wichtig sind. Wenn man diese Biomasse jetzt verbrennt, dann fehlen nachher bei den Böden die mineralischen Dünger. Man muss dann wieder Dünger zuführen, was eigentlich unsinnig ist. Deshalb hat man bisher diese verschiedenen Arten von Biomasse den Böden für die Humusbildung und für die Nährstoffqualität ohne Verbrennung wieder zugeführt. Sonst fehlen eben diese Nährstoffe und die Humusbildner.
Meiner Meinung nach ist es deshalb richtig und auch im Sinne Ihrer Beschlüsse vom Montag, an den Grundsätzen festzuhalten, wonach zuerst die stoffliche Verwertung und dann die Verbrennung kommt. Wir wollen aber Hand bieten für Ideen von innovativen Betrieben, die sagen, dass sie etwas entwickeln. Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass man das testet. Deshalb sind für mich diese Pilotanlagen hier der richtige Ansatz. Wenn das funktioniert, dann ist es ja auch mit der heutigen Gesetzgebung völlig unproblematisch.