Minder Thomas · Ständerat · 2014-11-27
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-11-27
Wortprotokoll
Ich unterstütze diese Vorlage bedingungslos, erlaube mir aber ein paar Bemerkungen.
Wir haben es gehört: Der Bundesrat hat bereits 2001 via Verordnung ein Verbot der Gruppierung Al Kaida und verwandter Organisationen erlassen. Dazu gehört für mich auch die Organisation "Islamischer Staat" als Abspaltung der Al Kaida - dies seit Mitte 2013. Diese Verordnung wurde bereits dreimal verlängert und schlussendlich in eine Parlamentsverordnung überführt. Diese läuft nun per Ende Jahr aus. Im August sah der Bundesrat noch keinen Handlungsbedarf und sah somit dem Auslaufen des Al-Kaida-Verbots gelassen entgegen, aber nur gerade zwei Monate später verbot er die Organisation "Islamischer Staat". Nun soll flugs via Schnellübung eine neue Verordnung in ein Gesetz überführt werden.
Es besteht kaum ein Zweifel, dass die sicherheitspolitische Lage in Bezug auf diese Organisationen falsch eingeschätzt wurde. Der "Islamische Staat" ist seit 2003 eine dschihadistisch-salafistische Terrororganisation in Irak und in Syrien. Da die Kämpfe in Syrien nun schon lange andauern, habe ich extrem Mühe, diese falsche Lageeinschätzung nachzuvollziehen. Mir kommt es so vor, dass erst die öffentlich gemachten Enthauptungsvideos den Nachrichtendienst aufgeweckt haben.
Diese Vorlage zeigt jedoch exemplarisch, dass befristete Verordnungen und Gesetze besser überwacht und besser neu beurteilt werden müssen, sei es auf Stufe Bundesrat oder auf Stufe Parlament. Ich denke da auch an andere sicherheitspolitische Gesetze und Verordnungen wie zu Swisscoy oder zur Bewachung der Schweizer Botschaft in Tripolis, welche ebenfalls befristet sind. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang eine Klammerbemerkung: Auch was die Bewachung der Botschaft in Tripolis anbetrifft, hat man die Gefahr schlussendlich falsch eingeschätzt und musste die Leute in einer Schnellaktion evakuieren.
Meine grundsätzliche Auffassung ist, dass befristete Anordnungen und das Überwachen ebendieser in die Kompetenz des Bundesrates und nicht in jene des Parlamentes gehören. Es ist klar eine Aufgabe der Exekutive. Aber selbstkritisch darf man natürlich anfügen, dass ab und zu auch ein SiK-Mitglied nachfragen dürfte oder sollte.
Nun zum Inhaltlichen: Was mich bei dieser Vorlage beschäftigt, ist die Tatsache, dass ich trotz des langjährigen Verbots via Verordnung, sich an diesen Organisationen in irgendeiner Art zu beteiligen, noch nie von einer Verurteilung gehört oder gelesen habe, und dies, obwohl die Bundesanwaltschaft gegenwärtig etwa zwei Dutzend Verfahren im Bereich des radikalen Dschihadismus führt. Ich meinte sogar, dass hier der Tatbestand nach Artikel 94 des Militärstrafgesetzes greifen und solche Söldnerdienste auffangen müsste. "Der Schweizer, der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft", so steht es in Artikel 94 Absatz 1 des Militärstrafgesetzes.
Herr Bundesrat, hat es solche Verurteilungen in Sachen Dschihadismus wirklich noch nie gegeben? Ich meine, solche Verurteilungen zu sprechen und diese aktiv zu kommunizieren wäre das Wirksamste überhaupt, um junge Schweizer von einer Andienung an den "Islamischen Staat" abzuhalten. Wir konnten lesen, dass 56 Personen aus der Schweiz sich dem Dschihad angeboten haben oder zumindest in diese Region gereist sind. Wir konnten im deutschen Fernsehen einen Bericht verfolgen, der zeigte, wie ein Schweizer Unteroffizier in Syrien eine Kampftruppe leitet. Es wird weiter im "Blick" grossartig von einem retour gereisten Schweizer Bürger berichtet, welcher in die Fänge der Organisation "Islamischer Staat" geraten ist. Islamische Organisationen versuchen für mehrere Tausend Franken Entschädigung, junge Burschen zum Dschihad zu überreden. Wie stellen wir sicher, dass dieser Unteroffizier - man kennt sogar seinen Namen, die Weltpresse hat darüber berichtet - verurteilt wird, falls er zurückreist?
Vielleicht haben Sie gestern den Beitrag im welschen Fernsehen zur Organisation "Islamischer Staat" in Frankreich gesehen. Da werden 15- bis 21-jährige, oftmals fragile Jugendliche, auch Mädchen, rekrutiert. Diese Entwicklung ist beängstigend. Es ist ein total neues Phänomen in unserem Land und in Europa. Herr Bundesrat, diese hybride Bedrohung durch den Dschihadismus beschäftigt die Schweizer Bevölkerung. Sie ist ernst zu nehmen, aber allein mit neuen Verordnungen und Gesetzen nicht gelöst. Was es braucht, ist ein rigoroses Durchgreifen, Anklagen, Verurteilen von Rekrutierern und von Rückkehrern.
Die einzigen drei Personen, welche mir persönlich bekannt sind und die verhaftet wurden, waren aus Beringen im Kanton Schaffhausen. Der entscheidende Hinweis kam anscheinend nicht von unserem, sondern vom amerikanischen Geheimdienst, Sie haben in der Weltpresse darüber gelesen. Ich habe daraufhin den Schaffhauser Polizeikommandanten getroffen. Er begreift nicht, dass er als oberster Sicherheitsverantwortlicher für den Kanton zwar die Verhaftung im Auftrag der Bundesanwaltschaft ausführen musste, aber nicht über die Gegebenheiten informiert wurde, über das, was in seinem Kanton abläuft. Da ist Handlungsbedarf gegeben.
Eine Bemerkung erlaube ich mir in diesem Zusammenhang, da diese drei Personen wie gesagt im Kanton Schaffhausen festgenommen wurden: Diese Personen sind über das Asylwesen in die Schweiz gelangt. Wir müssen uns bei der Aufnahme von Flüchtlingen - gerade aus Syrien und Irak - einfach bewusst sein, dass auch solche Charaktere darunter sein können. Ich hoffe fest, dass die Verantwortlichen des BFM und des VBS die notwendigen Vorkehrungen getroffen haben.
Ob den zurückkommenden oder den auf dem Radar des Nachrichtendienstes figurierenden ausreisewilligen Schweizern der Pass abgenommen werden muss, wie einige Politiker in der Schweiz fordern - man diskutiert darüber entsprechend auch in Deutschland -, sei einmal dahingestellt. Was ich aber wirklich nicht verstehe - und daran ändert auch die Überführung dieser Verordnung auf die Gesetzesebene nichts -, ist die Tatsache, dass nach Ausländergesetz schon heute nur in die Schweiz einreisen darf, wer keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Ich weiss, dass das Fedpol jährlich um die 170 und das Bundesamt für Migration sogar an die 10 000 Einreiseverbote erlässt. Ich wiederhole es: Ich möchte gerne und endlich einmal von Verhaftungen und Verurteilungen dieser Rückkehrer hören. Die ursprüngliche Verordnung vom 23. Dezember 2011 über das Verbot der Gruppierung Al Kaida und verwandter Organisationen - so der Titel der Verordnung - deckt bereits jetzt die Organisation "Islamischer Staat" sehr wohl ab.
Ich komme zum Schluss: Für mich ist sonnenklar, dass wir hier dem Nachrichtendienst des Bundes den Rücken stärken müssen und ihm dementsprechend auch bei der gegenwärtigen Behandlung der Revision des Nachrichtendienstgesetzes mehr Mittel geben müssen.