Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-09
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
In Artikel 56 geht es um die Sanktionen. Zu diskutieren haben wir zwei unabhängige Themen: Einerseits ist die Frage gestellt, mit wie hohen Bussen das vorsätzliche späte, nichtfristgerechte Einreichen des Geschäftsberichtes belegt werden soll. Sind maximal 100 000 Franken angemessen? Oder sollen es bis zu 500 000 Franken sein? Die Mehrheit ist der Meinung, dass 100 000 Franken genügen, und lehnt deshalb den Antrag der Minderheit Rossini, welche die Obergrenze auf 500 000 Franken setzen will, ab.
Ihre SGK empfiehlt Ihnen mit 11 zu 9 Stimmen, der Mehrheit zu folgen.
Im zweiten Bereich will die Minderheit de Courten den Passus, dass Verletzungen von Vorschriften über die Leistungsvergütungen gemäss Artikel 34 Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes mit Busse bestraft werden, aus der Liste der Strafandrohungen streichen. Es wurde erwähnt, dass Artikel 34 Absatz 1 KVG die Pflichtleistungen betrifft. Aber es geht nicht darum, wie Nationalrätin Humbel gesagt hat, zu büssen, wenn mehr als die Pflichtleistungen ausbezahlt wird. Es geht darum, diejenigen Leute zu belangen, welche nicht einmal die Pflichtleistungen ausrichten.
Die Kommissionsmehrheit will wie der Bundesrat und der Ständerat nicht auf diese Regelung verzichten. Sie empfiehlt - der Entscheid fiel mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, den Minderheitsantrag de Courten abzulehnen.