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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-09

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-09

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission ist einverstanden, dass die Aufsichtsbehörde die Kompetenz haben soll, nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit die notwendigen Massnahmen, notfalls auch einschneidende Entscheide zu treffen. Diese Interventionen müssen jedoch klar umschrieben, voraussehbar und auch berechenbar sein. Das erfordert aber zwingend eine abschliessende Auflistung der Massnahmen im Gesetz. Die Diskussion über die Wirkung des Wortes "insbesondere" haben wir ja soeben geführt. Die sichernden Massnahmen müssen zudem auf dem Verfügungsweg erlassen werden, damit Rechtssicherheit geschaffen wird. Mit diesem transparenten und sauberen Verfahren werden das Vertrauen in die Aufsichtsbehörde und deren Akzeptanz gestärkt.

Die Minderheit argumentiert, dass das Bundesamt eine unterjährige Prämienerhöhung oder andere Sanierungsmassnahmen anordnen können muss, beispielsweise wenn die finanzielle Situation einer Kasse sehr schlecht ist und die Anforderungen betreffend Mindestreserven nicht mehr eingehalten werden können.

Die SGK empfiehlt mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Antrag der Minderheit Steiert abzulehnen.