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Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-09-09

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion ist für eine starke und kompetente Aufsicht. Wir haben seit Beginn der Debatte über das KVAG betont, dass wir der Aufsichtsbehörde alle notwendigen Instrumente geben wollen, die es für eine wirksame, zielgerichtete Aufsicht braucht. Wie die Erfahrung der letzten Jahre aber zeigt, nützen alle Gesetze nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden. Es ist einfach noch einmal darauf hinzuweisen, dass es, im Gegensatz zur Behauptung der Vorrednerin, eben nicht so ist, dass das geltende Gesetz keine Instrumente gegeben hätte. Die Instrumente waren gut, aber sie wurden einfach nicht genutzt. Aus politischen Gründen wurden Prämien zu tief gehalten, und es wurden KVG-widrig nichtkostendeckende Prämien genehmigt, was klar gegen Artikel 13 KVG verstösst. Die Folgen des Aufsichtsversagens sind hinlänglich bekannt: Die Prämien im Kanton Bern waren jahrelang viel zu tief, und da hätte die Aufsichtsbehörde eingreifen müssen. Weil die Prämien im Kanton Bern viel zu tief waren, mussten andere Kantone mit höheren Prämien quersubventionieren, was nun zu dieser pseudogerechten und abstrusen bürokratischen Rückerstattungsübung geführt hat, welche wir in der Sommersession politisch gelöst haben.

Wenn wir nun die Aufsichtsinstrumente verstärken, muss die Aufsichtsbehörde ihre Verantwortung wahrnehmen und qualitativ wesentlich besser arbeiten, als sie es bisher getan hat. Es darf nicht mehr zu solchen rein politisch motivierten Umverteilungsübungen kommen, ungeachtet aller versicherungsmathematischen Fakten.

Die CVP/EVP-Fraktion wird den Minderheitsantrag de Courten ablehnen, das heisst, sie will gemäss Kommissionsmehrheit die Detailberatung durchführen. Eine nochmalige Rückweisung ist nicht zielführend. Wir haben die Diskussion in der Kommission geführt und hätten das Gesetz noch straffen können. Entsprechende Anträge lagen aber nicht vor.

Die CVP/EVP-Fraktion opponiert auch nicht mehr gegen ein separates Aufsichtsgesetz, dies aber mehr aus Verfahrensgründen. Wir haben uns in der Sommersession mit dem Ständerat auf ein Vorgehen geeinigt, und ich erinnere daran, dass der Ständerat das KVAG mit der Vergangenheitslösung koppeln wollte. Wir, das heisst der Nationalrat, haben dann die Gesetze getrennt. Wir konnten die Lösung zur Frage der Vergangenheit in der Sommersession verabschieden. Das Ziel war es, dieses Aufsichtsgesetz noch in dieser Session zur Schlussabstimmung zu bringen, was mit einer Integration ins KVG schwieriger zu sein scheint. Zudem bleibt der Inhalt der gleiche, ob wir das nun ins KVG integrieren oder [PAGE 1347] ob wir das in einem speziellen Gesetz, im Aufsichtsgesetz, belassen.

Persönlich bin ich zwar nach wie vor der Meinung, dass es sinnvoller gewesen wäre, die Aufsicht über die Krankenversicherer im KVG präziser zu regeln. Es müssen nämlich ohnehin rund zehn Artikel geändert werden; etwa gleich viele werden aufgehoben oder eben im KVG neu platziert. Zu bedenken ist auch, dass die Kontrollinstanz, das Bundesamt für Gesundheit, die Krankenversicherer künftig nach zwei Gesetzen prüfen muss - die Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz und die Prämien nach dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz -, was die Arbeit für das Bundesamt zweifellos nicht vereinfacht.

Zusammenfassend: Die CVP/EVP-Fraktion wird sowohl den Minderheitsantrag de Courten auf Rückweisung als auch den Antrag der Minderheit I (de Courten) ablehnen und der Kommissionsmehrheit folgen, um dieses Gesetz noch in dieser Session verabschieden zu können.