Lexipedia

Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2014-09-09

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-09

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, hier dem Bundesrat zu folgen. Auf Antrag von Ständerat Gutzwiller wurden dem Gesetz die Schneidezähne gezogen. Die Mehrheit der Kommission ist dieser Logik der Versicherungsgruppen gefolgt. Damit schwächen Sie das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz in einem ganz entscheidenden Punkt.

Worum geht es? Als vor achtzehn Jahren das KVG in Kraft trat, wurden die damaligen Krankenkassen einfach Krankenkassen. Viele waren quasi als Dorfvereine geführt, andere waren Unternehmen angeschlossen. Heute sind 34 der 61 Krankenversicherungen in Gruppen organisiert. Viele dieser Gruppen umfassen verschiedene Krankenkassen, aber auch Zusatzversicherungen, Taggeldversicherungen, Pensionskassen, Hausratversicherungen oder weitere Dienstleistungsunternehmen. Die Tendenz, verschiedene Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen in Gruppen zusammenzuschliessen, nimmt zu. Es ist damit zu rechnen, dass solche Konzerne schon bald der Standard sein werden. Diese Versicherungsgruppen werden heute weder von der Finma noch vom BAG, noch von sonst einer Aufsichtsbehörde kontrolliert. Sie agieren im kontrollfreien Raum zwischen den internationalen Versicherungskonzernen, die der Finma unterstellt sind, und den einzelnen Krankenkassen, die als isolierte Unternehmen vom BAG gemäss dieser Vorlage besser kontrolliert werden sollen.

So soll es nach dem Willen des Ständerates und der Mehrheit der Kommission auch bleiben. Das ist aus meiner Sicht komplett unverständlich und widerspricht grundsätzlich den Interessen der Versicherten. Der lauwarme Kompromiss des Ständerates im 6. Kapitel überzeugt nicht. Dort soll das BAG zwar die Kompetenz erhalten, alle Geschäftsbeziehungen zu kontrollieren, die innerhalb einer Gruppe direkt mit einer Krankenkasse zu tun haben, aber all die anderen Geschäftsbeziehungen, Transaktionen und Verträge sind nach dem Willen des Ständerates nach wie vor im kontrollfreien Raum.

Weshalb ist dies nicht im Interesse der Versicherten? Angenommen, eine Versicherungsgruppe führt nebst ein paar Krankenkassen auch noch ein paar andere Dienstleistungsunternehmen, darunter auch Pensionskassen. Zwar kann das BAG künftig darauf schauen, dass keine direkten Quersubventionierungen zwischen solchen Einheiten und der Krankenkasse vorkommen. Das BAG kann aber nicht sicherstellen, dass es nicht indirekt zu Quersubventionierungen kommt, indem solche zuerst zwischen den Nicht-Krankenkassen-Unternehmensteilen arrangiert werden und damit bereits eine verfälschte Ausgangslage im Vertrag mit der Krankenkasse erscheint.

Ein zweites Beispiel: gute Unternehmensführung. Das BAG kann zwar künftig verhindern, dass jemand ohne ausreichende Fachkunde eine Krankenkasse führen kann. Das BAG kann aber nicht verhindern, dass dieselbe Person andere Gruppenunternehmen führt und dadurch die gesamte Gruppe, inklusive Krankenversicherungen, in Gefahr bringt.

Drittes Beispiel: Das BAG soll künftig Vorgaben für das Risikomanagement machen können. Es kann aber keine Vorgaben an Gruppenmitglieder machen, die nur indirekt etwas mit einer Krankenkasse zu tun haben. Ist ein solches anderes Unternehmen aber beispielsweise eine Pensionskasse, die sich massiv verzockt, hängt die Krankenkasse mit drin.

Die heute kontrollfreien Unternehmen wehren sich mit Händen und Füssen gegen die Gruppenaufsicht. Auch hier die Frage: Was haben sie wohl zu verstecken? Es kann doch nicht sein, dass ein ganzer Unternehmenszweig, nämlich Versicherungsgruppen mit ausschliesslich inländischen Aktivitäten, ohne jegliche Kontrolle geschäften kann.

Ich habe es vorhin ausgeführt: Es gibt nun weiss Gott gute und ausreichende Gründe, dem Konzept des Bundesrates zu folgen. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, dies auch zu tun.