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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-09

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-09

Wortprotokoll

Artikel 18 Absatz 1 umschreibt die Verwaltungskosten im Detail. Mit dieser Aufführung schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein und liegt sicher im Interesse aller. Mit Absatz 1bis wird die detaillierte Offenlegung der Kosten für Werbung und Vermittlungstätigkeit verlangt. Das schafft Transparenz. Ich denke, es ist auch zumutbar, diese Zahlen offenzulegen, denn das sind keine Geschäftsgeheimnisse, welche da preisgegeben werden müssen.

Santésuisse wurde mit ihrer Selbstregulierung der Vermittlerprovision von der Weko zurückgebunden. Die Mehrheit der SGK-NR schafft mit Absatz 1ter die notwendige Rechtsgrundlage für eine auf Freiwilligkeit basierende Lösung, wie diejenige von Santésuisse. Die Minderheit de Courten will diese Kompetenz nicht. Sie will offenbar keine Branchenlösungen, sie will keine Eigenverantwortung der Branche. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Die Minderheit Clottu will noch weiter gehen. Der Bundesrat soll sehr weit reichende Kompetenzen erhalten und sowohl in Branchenlösungen eingreifen als auch generell die Kosten für die Vermittlertätigkeit und für die Werbung regeln können. Wir sind uns bewusst, dass Telefonwerbung ein Ärgernis ist, aber dieses Problem wird bereits über die im Frühjahr beschlossene Verbesserung des Risikoausgleichs angegangen. Es wurde auch richtigerweise angesprochen, dass das Seco endlich seine Aufgabe bezüglich der Verfolgung der schwarzen Schafe wahrnehmen soll.

Es braucht deshalb weder Artikel 18 Absatz 1quater noch Absatz 2. Dies empfiehlt die SGK-NR mit 14 zu 10 Stimmen respektive mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung.