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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-09

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-09

Wortprotokoll

Eine Offenlegungspflicht ist klar gegeben, aber die Frage ist letztlich die nach der Verhältnismässigkeit. Das ist auch das Problem, das hier zwischen Mehrheit und Minderheit zu lösen ist. Der wesentliche Punkt, der für die Mehrheit spricht, ist die geltende Regelung bei den übrigen obligatorischen Sozialversicherungen. So orientieren wir uns beispielsweise an den Pensionskassen, an der AHV, an den IV-Kommissionen, an der Suva. Die Mehrheit will die Regelung für die Krankenversicherungen in derselben Art handhaben.

Deshalb lehnt die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen den Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline ab.