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Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2001-11-27

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-27

Wortprotokoll

Die Berufsbildung ist die Türe zum lebenslangen Lernen. In Politik-, Wirtschafts- und Bildungskreisen ist man sich verbal einig: Das lebenslange Lernen ist ein "must" für jede und jeden persönlich, für Unternehmungen, Sozialpartner und für die Gesellschaft im Ganzen. Hinter diesem "must" stehen der immer rasantere technologische und wirtschaftliche Wandel, gesellschaftliche wie familiäre Strukturänderungen, die zur Norm werdende zeitweise Erwerbslosigkeit, welche zur ständigen Flexibilität geradezu herausfordert.

Vor genau drei Jahren, im Herbst 1998, erschien der Bericht "Weiterbildung in der Schweiz. Situation und Empfehlungen". Den Bericht in Auftrag gegeben hatten Sie und ich, also unser Rat auf Antrag der WBK, und zwar im Hinblick auf die Revision des Berufsbildungsgesetzes. Hier folgen spotartig drei Erkenntnisse aus dem Weiterbildungsbericht:

1. Die Weiterbildungsbeteiligung der Schweizer Bevölkerung liegt mit knapp 40 Prozent pro Jahr im internationalen Vergleich zu tief.

2. Personen mit höherem Bildungsstand nehmen dreimal häufiger an organisierter Weiterbildung teil als Personen ohne nachobligatorische Ausbildung.

3. Die Chancengleichheit ist im Bildungsbereich nicht gewährleistet. Frauen sind gegenüber Männern stark benachteiligt.

Ebenso spotartig komme ich nun zu den Empfehlungen des Weiterbildungsberichtes, die auch unsere Debatte in der Kommission prägten:

Empfehlung 1: Der Staat muss für eine Politik des lebenslangen Lernens Verantwortung übernehmen und Leitlinien schaffen.

Empfehlung 2: Es sind finanzielle und strukturelle Mittel zur Förderung bereitzustellen, speziell für die zielgruppenspezifische Förderung und Verbesserung der Chancengleichheit.

Empfehlung 3: Das neue Berufsbildungsgesetz soll die Verbindung zur Weiterbildung gewährleisten und so Grundsteine fürs lebenslange Lernen legen.

Es ist dem Bundesrat zu attestieren, dass er mindestens im Ansatz die Zeichen der Zeit, die Zeichen des Weiterbildungszeitalters erkannt hat und im Gesetz mit dem Kapitel 4, "Berufsorientierte Weiterbildung", die Türe einen Spalt weit Richtung "lifelong learning" geöffnet hat.

Wir wollten mehr, nämlich ein Berufsbildungs- und Weiterbildungsgesetz, das die Durchlässigkeit zwischen Berufs- und Weiterbildung umfassend gewährleistet und damit auch die Bundesverantwortung für die Weiterbildungspolitik umfassend geklärt hätte. Meine entsprechenden Anträge für ein so erweitertes Gesetz gingen der Kommissionsmehrheit aber zu weit. Allerdings wurde in der WBK breit anerkannt - die WBK ging somit einig mit den Empfehlungen des Weiterbildungsberichtes -, dass die Rolle des Bundes in Bezug auf die Weiterbildung grundsätzlich gestärkt und gegenüber den Kantonen geklärt werden muss. Wir haben uns deshalb in der Kommission in folgendem Kompromiss gefunden:

1. Wir gehen mit den Aussagen des Bundesrates in der Botschaft einig, dass die unter der berufsorientierten Weiterbildung aufgeführte Förderpolitik von einem extensiven Begriffsverständnis ausgehen muss.

2. Wir haben deshalb in Artikel 36 Absatz 3 eine Differenzierung vorgenommen und halten fest, dass der Bund zur Förderung eines innovativen, transparenten und qualitativ hoch stehenden Weiterbildungsangebotes speziell Baukastensysteme, Fernunterricht, Zertifizierungs- und Lernleistungsanerkennungs-Systeme zu unterstützen und zu fördern hat.

3. Wir fordern mit einer Kommissionsmotion (01.3425) ein Rahmengesetz für das lebenslange Lernen, welches, abgestützt auf die neue Verfassung, die Weiterbildung ins Bildungssystem einbettet, die Rollen und Verantwortlichkeiten insbesondere zwischen Bund und Kantonen klärt und so auch den quartären Bildungsbereich für die Lern- und Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts fit macht.

Die SP-Fraktion wird sich gemäss dieser Linie auch speziell für die beiden weiteren Motionen der Kommissionsmehrheit stark machen, die ein Impulsprogramm zur Förderung des beruflichen Wiedereinstieges von Frauen (01.3640) und eine Weiterbildungsoffensive für wenig qualifizierte Personen (01.3641) verlangen, zwei Kurzfristmassnahmen, die auch der Weiterbildungsbericht als dringlich empfiehlt, und zwei nötige, konkrete Massnahmen, damit lebenslanges Lernen für alle und eben nicht nur für privilegiertere Menschen in der Schweiz reale Politik wird und nicht leere Formel im neuen Berufsbildungsgesetz bleibt.

Wir alle sagen es immer wieder: Ausbildung und lebenslanges Lernen gehören zusammen. Sorgen Sie darum mit der Unterstützung all dieser Anträge dafür, dass hier und jetzt diese Berufsbildungstüre Richtung lebenslanges Lernen weit geöffnet wird.