Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-09
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
Die Formulierung der Kommissionsmehrheit ist eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum offen, da das Kriterium für [PAGE 1368] Kosten, die durch den Einsatz Dritter anfallen und auf das kontrollierte Unternehmen überwälzt werden, klar abgegrenzt und klar formuliert ist; es handelt sich um eine abschliessende Aufzählung. Die Kommissionsminderheit bricht diese Präzision auf. Sie öffnet mit dem Begriff "insbesondere" die Möglichkeit für weitere, allenfalls auch willkürliche Fälle und schafft damit Rechtsunsicherheit.
Sie haben es gehört: Es wird argumentiert, dass eine abschliessende Auflistung nicht sinnvoll sei, weil Sonderfälle nicht adäquat abgehandelt werden könnten. Ich erinnere an das Votum bezüglich Behinderungsstrategie der Versicherer. In der Kommissionssitzung - das übernehme ich so zuhanden des Amtlichen Bulletins für den Fall, dass der Minderheitsantrag obsiegen sollte - hat die Verwaltung versprochen, von dieser Möglichkeit nicht exzessiv Gebrauch zu machen.
Dennoch will die Kommissionsmehrheit eine abschliessende Auflistung. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 9 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Wort "insbesondere" zu streichen.