Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-09-09
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09
Wortprotokoll
Mein Postulat enthält zwei Forderungen. Zum einen verlangt es Transparenz bezüglich der Gesundheitskosten, welche durch das Erfordernis eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses ausgelöst werden. Es soll aufgezeigt werden, wie hoch die durch das Einholen eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses verursachten Gesundheitskosten ausfallen bzw. wie stark die obligatorische Krankenpflegeversicherung und wir Prämienzahler durch diese Kosten belastet sind. Zum Zweiten ersuche ich den Bundesrat aufzuzeigen, wie diese Gesundheitskosten, welche eben leichtfertig durch ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausgelöst werden, verhindert werden können. Allenfalls sind dazu sozialpartnerschaftliche Finanzierungslösungen zu suchen. Die Übernahme von Kosten, welche primär der Disziplinierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen und nicht einer Behandlung, ist eben nicht die Aufgabe der Krankenkassen.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort etwas lapidar fest, dass es nicht notwendig sei, die Auswirkungen der Kostenübernahmen für Arztzeugnisse durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu prüfen und alternative Lösungen zu suchen. Er verweist dabei auch auf das Datenschutzgesetz. Wie so oft im Gesundheitswesen, wenn es um Transparenz geht, wird der Datenschutz bemüht, um keine Transparenz schaffen zu müssen. Es gibt keine Transparenz, es fehlen verlässliche Daten, und es ist schon etwas erstaunlich, dass in diesem Bereich keine Transparenz gewünscht wird.
Gemäss Schätzungen suchen in der Schweiz jährlich 100 000 bis 250 000 Personen wegen grippeartigen Symptomen einen Arzt oder eine Ärztin auf. Das BAG schreibt in den FAQ zur saisonalen Grippe: "Bei einer Grippe ist nicht immer ein Arztbesuch notwendig." Erst wenn sich die Symptome verschlimmern oder mehr als eine Woche anhalten, wird empfohlen, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. Viele der Konsultationen im Zusammenhang mit Grippesymptomen oder Befindlichkeitsstörungen finden einzig und allein wegen dem Erfordernis eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses statt. Es werden also medizinisch nicht indizierte Untersuchungen und Therapien gemacht, welche grundsätzlich nicht von den Krankenkassen bezahlt werden müssen.
Wie der Bundesrat zutreffend schreibt, ist weder im OR noch im Arbeitsgesetz geregelt, dass im Krankheitsfall ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss. Der Arbeitgeber hat aber das Recht, ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung ein Attest zu verlangen. In der Regel werden Arbeitsunfähigkeitszeugnisse grosszügig ausgestellt - nicht selten noch im Nachhinein. Auf jeden Fall bekommt jede Person, welche ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis verlangt und braucht, ein solches. Dadurch entstehen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung jährlich massive Kosten, welche eingespart werden könnten. Die Krankenversicherung soll nur dann bezahlen, wenn eine Behandlung medizinisch [PAGE 1397] indiziert ist und tatsächlich eine ärztliche Konsultation erfordert, und nicht zur Befriedigung bürokratischer Bedürfnisse oder zur Disziplinierung der Arbeitnehmenden. Die Einforderung der Arbeitsdisziplin ist keine Aufgabe der Krankenversicherung. Das Krankenversicherungsgesetz ist auch nicht dazu da, allfällige Vertrauensprobleme zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu lösen. Diese Verantwortung liegt bei den Sozialpartnern und sollte auch entsprechend geregelt werden. Mit seiner Antwort macht es sich der Bundesrat ein bisschen einfach.
Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.