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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-11-24

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-11-24

Wortprotokoll

Wir können alle feststellen, dass wir jetzt in einer wirklich vertrackten Situation sind; das ist so. Von unserer Seite her haben wir aber immer darauf hingewiesen, dass diese Ausbeutebesteuerung verfassungswidrig ist. Herr Ständerat Föhn, Sie können mir nicht vorwerfen, dass wir Ihnen das nicht gesagt haben. Ich spreche nicht von EU-Recht, obwohl die Ausbeutebesteuerung auch nicht dem Freihandelsabkommen entspricht. Mein Problem ist, dass sie absolut verfassungswidrig ist. Das hat im Übrigen Herr Professor Schweizer, der Krongutachter der Ausbeutebesteuerung, auch festgehalten und gesagt, dass es noch gewisse Anpassungen brauchen würde, damit man dieses Modell verfassungskonform machen könnte.

Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir von diesem Modell wegkommen und etwas Verfassungskonformes machen. Das Grundproblem ist, dass der Marktanteil inländischer Produkte geschrumpft ist. Man hat dann versucht, dem über eine steuerrechtliche Lösung entgegenzuwirken. Man hat aber wahrscheinlich etwas wenig berücksichtigt, dass das Konsumverhalten, auch mit Bezug auf Spirituosen, eben ein anderes ist als noch vor ein paar Jahren: Obstdestillate sind nicht mehr so in Mode, man trinkt heute eben andere gebrannte Wasser wie Grappa, Whisky oder Wodka. Das lässt sich aber nicht allein durch Einführung einer ökologisch motivierten Ausbeutebesteuerung verändern. Damit können Sie das Konsumverhalten sicher nicht in die gewünschte Richtung ändern.

Ich habe gesagt, dass Professor Schweizer darauf hingewiesen hat, dass die Ausbeutebesteuerung steuerlich fragwürdig sei, unter Steueraspekten verfassungswidrig bzw. nicht verfassungskonform sei. Sie lasse sich aber durch ein gewisses öffentliches Interesse rechtfertigen, wenn das richtig gewertet werde. Professor Schweizer hat sich dann auf den Natur- und Heimatschutz bezogen. Natur- und Heimatschutz sind zum einen Angelegenheiten der Kantone, diese haben also darüber zu befinden, ob sich unter dem Titel "Natur- und Heimatschutz" Massnahmen aufdrängen. Zum andern ist es so, dass der Schutz von traditionellen Brennereien, wie das erwähnt wurde, nicht Aufgabe des Natur- und Heimatschutzes sein kann. Sonst würde ich Sie jetzt fragen, was Sie denn darunter verstehen. Wollen Sie das traditionelle Handwerk dem Natur- und Heimatschutz unterstellen? Oder wollen Sie unter dem Titel Natur- und Heimatschutz strukturpolitische Massnahmen machen? Ich denke, das geht nicht.

Der Schutz der Landschaft und der Umwelt wurde auch angesprochen, aber es kann doch nicht sein, dass wir den Schutz von Landschaft und Umwelt davon abhängig machen, wie viele Spirituosen in unserem Land konsumiert werden. Das scheint mir kein vernünftiger Weg zu sein. Ich bin für Natur- und Landschaftsschutz, für den Schutz der Landschaft, der Umwelt, aber nicht über eine Lenkung des Spirituosenverbrauchs.

Die Ausbeutebesteuerung ist degressiv. Das wurde klar aufgezeigt. Jetzt wird infrage gestellt, ob die Grundlagen dafür richtig seien. Herr Professor Schweizer hat in einem Schreiben, das er noch an Sie gerichtet hat, geltend gemacht, Herr Professor Matteotti habe sich "fahrlässig geirrt" - das scheint mir eine etwas schwierige Aussage zu sein -, und er führt weiter aus, dessen Behauptungen beruhten auf völlig falschen Tatsachen. Ich möchte Ihnen einfach sagen, dass diese "völlig falschen Tatsachen" Zahlenreihen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung sind, über Jahre ermittelt, gestützt auf die Zahlen, die im Übrigen von den Brennern stammen. Jetzt also zu sagen, diese Zahlen seien nicht richtig, ist etwas schwierig. Da muss ich Ihnen einfach sagen: So kommen wir in der Argumentation nicht weiter.

Was man am Schluss sagen kann und warum ich Sie bitten möchte, diese Ausbeutebesteuerung abzulehnen: Sie ist verfassungswidrig. Noch einmal, Herr Föhn, das ist mein eigentliches Problem, nicht die Nichtübereinstimmung mit dem Freihandelsabkommen. Das ist auch ein Problem, aber das grosse Problem ist die Verfassungswidrigkeit. Irgendwann müssen Sie einem Bürger, einer Bürgerin erklären, warum ein Liter reinen Alkohols, der aus einer Produktion mit einer 30-prozentigen Überausbeutung stammt, steuerlich tiefer belastet werden soll als ein Liter reinen Alkohols, der von einem Unternehmen mit höheren Ansprüchen an die Qualität stammt. Das müssen Sie dann erklären, oder anders gesagt: Sie müssten dann sagen, dass Quantität vor Qualität geht.

Ich möchte Sie bitten, das nicht zu machen.