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Randegger Johannes · Nationalrat · 2001-11-27

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-27

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich als "rapporteur" der WBK meine Interessenlage bekannt gebe: Ich bin Präsident des Berufsausbildungsverbundes Aprentas. Das ist ein Ausbildungsverbund der chemischen Industrie mit 650 Lehrlingen. Eine zweite Interessenbindung besteht darin, dass ich einmal Lehrling war. Verstehen Sie also bitte mein Engagement in dieser Sache!

Ich möchte zuerst auf den Auslöser der Gesetzesrevision, also auf das Berufsbildungsgesetz von 1978, zu sprechen kommen. Viele Kolleginnen und Kollegen erinnern sich an die Jahre 1995 bis 1997, an die grosse Lehrstellenkrise: Schätzungen zufolge fehlten damals in unserem Land etwa 20 000 Lehrstellen.

Die WBK hatte damals vom Bundesrat einen Bericht über die Berufsbildung verlangt. Dieser Bericht umfasste 35 Einzelmassnahmen. Zum damaligen Zeitpunkt war im Projekt des neuen Finanzausgleiches auch vorgesehen, die Berufsbildung zu kantonalisieren, und insgesamt herrschte ein grosser Druck auf die Berufsbildung: Es ging darum, sie den modernen Bedürfnissen unserer Industrie, unseres Gewerbes und generell des Dienstleistungsbereiches anzupassen, um unsere Volkswirtschaft wettbewerbsfähig zu erhalten.

Damals hat die WBK die Initiative ergriffen. Sie hat mit einer Motion (97.3247) die "Kantonalisierung" der Berufsbildung bekämpft und vom Bundesrat verlangt, dass dieses Projekt gestoppt werde. Die EDK hat sich damals massiv gegen diese Motion gewandt.

Übersehen haben wir damals in der WBK, dass auch die Berufs- bzw. Laufbahnberatung ein Kantonalisierungsprojekt war. Als solches kommt es in der heutigen Vorlage des Bundesrates immer noch daher. Die WBK hat dies jetzt korrigiert und den alten Zustand der Bundeshoheit wiederhergestellt.

Mit der Motion "Revision Bundesgesetz über die Berufsbildung" (97.3246) hat die WBK damals verlangt, dass der Bundesrat bis Ende 1998 dem Parlament eine Botschaft vorlege, die eine einheitliche Regelung der Biga- und der Nicht-Biga-Berufe, also eben der Gesundheits-, der Sozial- und der Kunstberufe, enthalte. Sie hat einen modularen Aufbau der beruflichen Grund-, Fort- und Weiterbildung verlangt. Sie hat ebenfalls in der damaligen Zeit aus dem Impulsprogramm mit dem 100-Millionen-Budget für Sanierungen von Bundesbauten unter dem Titel "Grips statt Gips" 60 Millionen Franken abgezweigt und in den Lehrstellenbeschluss I übergeführt. Mit diesem Lehrstellenbeschluss I wurden in der Lehrstellenkrise Überbrückungsmassnahmen finanziert. Alle diese Vorlagen der WBK haben in beiden Kammern eine sehr breite Unterstützung gefunden. Dies hat ganz deutlich gezeigt, wie gross die Sorge um die Zukunft der Berufsbildung im Parlament ist.

Es brauchte dann einen zweiten Lehrstellenbeschluss, weil die Botschaft nicht 1998, sondern eben erst Jahre später vorlag. Mit dem zweiten Lehrstellenbeschluss, mit einem Betrag von 100 Millionen Franken auf vier Jahre aufgeteilt, wurde dann die eigentliche Dynamisierung, die eigentliche Innovation, die Unterstützung überregionaler Projekte eingeleitet. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, was die Dynamisierung gebracht hat: Noch 1985 brauchte die Änderung des Berufsreglementes für Coiffeure, damals hat es "Reglement für Coiffeure" geheissen, eine zehnjährige Dauer, bis sie in Kraft trat. Mit der Einführung des Lehrstellenbeschlusses II, mit der Dynamisierung und der Flexibilisierung, konnte neu der Informatikerberuf geschaffen werden, und dies in weniger als zwei Jahren.

Beide Lehrstellenbeschlüsse sind sehr gut angekommen. Sie haben im gesamten Berufsbildungsbereich eine enorme Dynamisierung gebracht. Die Bedeutung der Berufsbildung geht aus folgenden Zahlen hervor: 67 Prozent der Jugendlichen in unserem Lande wählen eine Berufsbildung; 18 Prozent gehen ans Gymnasium oder besuchen eine allgemein bildende Schule; 15 Prozent gehen nach der obligatorischen Schulzeit direkt ins Berufsleben. Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wollen wir einen wichtigen, grossen Beitrag leisten, damit die Zahl derer, die keine Berufslehre absolvieren, massiv reduziert werden kann. Eine Folge unseres Berufsbildungssystems ist auch, dass die Schweiz über die tiefste Jugendarbeitslosigkeit sämtlicher OECD-Länder verfügt.

Wir sind auch stolz auf die Beiträge, die die Hauptakteure in den ganzen Berufsbildungsbereich investieren. Bei den Zahlen, die vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) vorliegen, sind die Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe nicht erfasst. Die Lernenden selber bringen nach diesen Schätzungen über das, was aus ihren Leistungen verrechnet wird, einen jährlichen Beitrag von 2,1 Milliarden Franken oder 31 Prozent der Gesamtaufwendungen auf. Die Lehrbetriebe, also die Wirtschaft selber, tragen 1,7 Milliarden Franken bei, das sind 26 Prozent. Schliesslich trägt die öffentliche Hand 2,9 Milliarden Franken oder 43 Prozent bei.

Wenn Sie die Kosten für die Hightech-Berufe anschauen, ist auch zu beachten, welche Leistungen die Wirtschaft erbringt. Eine Erhebung der Universität Genf hat ergeben, dass die Ausbildung im Bereich der Hightech-Berufe den Betrieb pro Lehrling und Jahr durchschnittlich 34 000 Franken kostet. Für unsere Volkswirtschaft mit ihrer starken Exportorientierung, die unter einem harten Innovationsdruck steht, ist eine dynamische, eine flexible und eine innovative berufliche Grundausbildung von entscheidender Bedeutung.

Das duale System aus Bildung in beruflicher Praxis und schulischer Bildung ist das richtige System für die Zukunft. Dies hat auch unser Hearing in der WBK gezeigt. Die schulische Ausbildung allein würde die Innovationsleistung unserer jungen Leute schmälern. Dies haben uns die Experten, die wir dazu befragt haben, eindeutig bestätigt.

Wo lagen die Herausforderungen für das neue Berufsbildungsgesetz? Es ging darum, die Integration aller Berufe in diesem Gesetz vorzunehmen, also auch der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe. Es ging darum, auch die Diplomhandelsschulen in das Gesetz aufzunehmen. Es ging darum, dafür zu sorgen, dass die dynamisierende Wirkung des Lehrstellenbeschlusses II nicht verloren geht, damit nicht weitere solche Beschlüsse notwendig werden - also [PAGE 1544] Integration der Dynamisierung und Flexibilisierung in das Rahmengesetz.

Schliesslich ist auch ein Systemwechsel bei der Finanzierung vorgesehen: der Übergang von der aufwandorientierten zur leistungsorientierten Finanzierung. Hier braucht es einen sorgfältigen Übergang, hier muss das Vertrauen der Kantone in das neue Finanzierungssystem gewonnen werden. Darum ist vor allem in Bezug auf die Überbrückungsmassnahmen eine sehr sorgfältige Hand gefragt.

Neu ist aber auch die Steuerung der Qualitätsentwicklung und schliesslich die Steuerung des Gesamtsystems mit dem Berufsbildungsrat und der klaren Kompetenzordnung der drei wichtigen Partner, nämlich des Partners Wirtschaft, des Partners Kanton und des Partners Staat. Es ging also darum, eine saubere Kompetenzabgrenzung vorzunehmen.

Es müssen Ängste in diversen Bereichen abgebaut werden: die Angst des Gewerbes, dass zunehmend eine Verschulung um sich greife und die gewerblichen Berufe dadurch benachteiligt würden; die Angst der Diplomhandelsschulen, dass sie mit einem Zwang zu einem einjährigen Praktikum in ihrer Existenz gefährdet würden.

Mit Blick auf die Lehrstellen-Initiative schliesslich ging es natürlich auch darum, einen indirekten Gegenvorschlag angemessen zu präsentieren. Die Vorlage des Bundesrates hat diese Punkte gut aufgenommen, dafür dankt die WBK dem Bundesrat. Sie denkt heute auch an die Arbeit der Expertengruppe, die sehr kompetent und rasch vorangekommen ist. Die WBK dankt aber auch für die sehr angenehme Zusammenarbeit während der Sitzungen und für die hervorragende Unterstützung durch das BBT.

Für die WBK ging es darum zu überprüfen, ob die Hauptforderungen auch bei den direkt Beteiligten Aufnahme finden, es ging darum, Interpretationen zu diskutieren und eben neue Akzente zu setzen. Die Akzente der WBK galten vor allem der beruflichen Grundbildung, der Vermeidung einer Hierarchisierung. Hier haben wir einen Kompromiss gefunden, der im Mai noch nicht stand - es brauchte einen Sondereffort in der Sommerpause, um zu einem Kompromiss zu kommen. Heute haben wir innerhalb der Grundausbildung keine institutionelle Unterteilung mehr. Wir reden von einer Grundausbildung, die zwei bis vier Jahre dauert. Wir haben auf eine Mindestdauer praktischer Ausbildung verzichtet und bei sämtlichen Regelungen der Berufsbilder auf die Berufsbildungsverordnungen verwiesen. Als Folge dieser Konzeptänderung haben Sie auf der Fahne jetzt natürlich auch diverse Umstellungen von Artikeln. Es ging aber auch um andere Hauptakzente, um die Berufsberatung, die Berufspädagogik, die Qualitätsentwicklung und die Steuerung der Berufsbildung. Die WBK will mehr Führungsverantwortung in die Hand des Bundes legen.

Insgesamt haben wir in 13 Sitzungen getagt, 211 Änderungsvorschläge zu 76 Artikeln lagen vor. Heute präsentieren wir Ihnen 11 Minderheitsanträge - nur 11 Minderheitsanträge! -; 4 davon wollen auf das Konzept des Bundesrates zurückgehen. Die Arbeit in der Kommission war sehr konstruktiv, und das Gesetz ist in der Kommission einstimmig verabschiedet worden.

Ich hoffe, dass diese Einstimmigkeit sich beim Eintreten auch auf unseren Rat überträgt.

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