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Baumann Isidor · Ständerat · 2014-11-24

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-24

Wortprotokoll

Es sind bald drei Jahre vergangen, seit der Bundesrat im Januar 2012 die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet hat. Möglicherweise schaffe ich es in der WAK, mein erstes Geschäft bis zum Ende meiner ersten Legislatur abzuschliessen. Es scheint zutreffend: Wenn Alkohol im Spiel ist, kommt es meistens nicht gut; das gilt selbst dann, wenn man ihn nicht einmal trinkt. Das ist meine Beurteilung zur Vorlage, die nach gleichlautenden Beschlüssen beider Räte heute in einem wesentlichen Punkt, nämlich in der Ausbeutebesteuerung, neu geschrieben werden soll.

Dass man zu Ratsbeschlüssen, die gefasst worden sind, unterschiedliche Meinungen haben darf und auch unzufrieden sein kann, ist das eine; dass aber nach Beschlüssen beider Räte das Kernstück, die Ausbeutebesteuerung, in der heutigen Vorlage gestrichen werden soll, geht aus meiner Sicht zu weit. Tun wir das, beschreiten wir für Gesetzesberatungen, insbesondere bei Differenzbereinigungen, neue Wege, dass nämlich auch ohne Differenz zwischen beiden Räten wieder von vorne angefangen werden darf, das heisst immer dann, wenn gute Chancen bestehen, neue Mehrheiten zu gewinnen.

Ich blende dabei nicht aus, dass ein nachträglich vom Departement in Auftrag gegebenes Gutachten die Ausbeutebesteuerung, ja erstaunlicherweise selbst die Bundesratsvorlage als nicht verfassungskonform beurteilt hat. Ein zweites, vom Bauernverband in Auftrag gegebenes Gutachten hat in gewissen Punkten das Nichteinhalten der Verfassung teilweise bestätigt; das hat auch der Kommissionssprecher erwähnt. Aber es wurden darin Wege aufgezeigt, wie die von beiden Räten beschlossene Ausbeutebesteuerung mit punktuellen Anpassungen im Gesetz belassen werden kann.

Bei der Anhörung beider Gutachter konnte aber kein Konsens gefunden werden. Jeder der Gutachter gab sich sicher, das zutreffendere Gutachten erstellt zu haben. Auch beide Auftraggeber glaubten nur dem Gutachter, den sie selbst beauftragt hatten. Einzig bei den Kommissionsmitgliedern ist die Beurteilung der Ergebnisse der Gutachten unterschiedlich ausgefallen, wie Sie das auch den Anträgen auf der Fahne entnehmen können.

Ich will nicht detaillierter auf die Diskussionen in der Kommission über die Anträge, die jetzt von der Mehrheit und der Minderheit gestellt werden, und die Begründungen dieser Anträge eingehen. Der Kommissionssprecher hat verschiedene Erläuterungen dazu abgegeben. Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, haben für die Vorbereitung selber Zugang zu den Gutachten gehabt; Sie sind von allen Seiten mit Empfehlungs- und Rechtfertigungsschreiben sehr gut eingedeckt worden. Damit können Sie selber feststellen, wie immer wieder bruchstückweise neue Begründungen und Berechnungen nachgeliefert wurden. Das spricht nach fast drei Jahren Beratung nicht für eine gut durchdachte Vorlage.

Was empfehle ich Ihnen? Belassen Sie die vom Nationalrat und vom Ständerat in Artikel 17a beschlossene Ausbeutebesteuerung, und lehnen Sie den Systemwechsel zu einer Fehlmengenregelung gemäss der Mehrheit ab. Unterstützen Sie die Minderheit Baumann mit allen notwendigen [PAGE 999] Anpassungen zur Ausbeutebesteuerung, damit die Verfassungstauglichkeit erreicht werden kann. Damit respektieren wir auch unser Parlamentsgesetz. Denn nach Artikel 89 des Parlamentsgesetzes kann das Parlament nur auf beschlossene Punkte zurückkommen, wenn beide vorberatenden Kommissionen einem Rückkommensantrag zustimmen. Die WAK-NR hat jedoch am 11. September 2014 einen Rückkommensantrag der WAK-SR zur Einführung des Konzeptes der Fehlmengenregelung abgelehnt. Es ist daher nicht korrekt, wenn der Ständerat auf Antrag der WAK-SR Artikel 17a und damit das Ausbeutebesteuerungskonzept streicht. Das steht in Widerspruch zu Artikel 89 des Parlamentsgesetzes. Der Kommentar zu Artikel 89 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes macht zur Frage der Differenzen folgende Aussage: "Bei der Beurteilung, ob eine Frage noch offen ist oder nicht, spielen auch Sinn und Zweck des Verfahrens eine Rolle. So geht es im Differenzbereinigungsverfahren letztlich darum, dass die Räte gezwungen werden, eine Einigung zu erzielen." Wir hatten eine Einigung in beiden Räten, indem beide Räte der Ausbeutebesteuerung zugestimmt haben.

Halten wir uns doch an dieses speziell für uns und von uns allen als Parlament gemachtes Gesetz! Wir erwarten von unserem Volk auch, dass es die Gesetze einhält, selbst wenn Alkohol im Spiel ist. Die Frage darf ich stellen: Und wir? Sollten Sie wegen Verletzung der Verfassung dem System der Ausbeutebesteuerung und damit diesem Gesetz nicht zustimmen können, dann sollte das nicht über die Überstrapazierung des Parlamentsgesetzes erwirkt werden, sondern in der Schlussabstimmung über die Ablehnung dieses Gesetzes.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Beurteilung in Ihre Entscheidfindung einbeziehen und auch zum Schluss kommen, dass die Minderheit zu unterstützen sei.