Graber Konrad · Ständerat · 2014-11-24
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-24
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine einleitende Bemerkung. Wir befinden uns seit längerer Zeit in der Differenzbereinigung dieses Gesetzes. Ich bin geneigt zu sagen: Wenn wir so weiterfahren, brauchen wir vermutlich länger als der Kanton Appenzell Innerrhoden für die Einführung des Frauenstimmrechts. (Heiterkeit)
Es haben sich insbesondere deshalb Verzögerungen ergeben, weil noch umfassende Abklärungen im Zusammenhang mit der sogenannten Ausbeutebesteuerung zu treffen waren und die Kommission ursprünglich beschlossen hatte, eine alternative Regelung ausarbeiten zu lassen. Dazu kam ein Briefwechsel zwischen den Kommissionen, in dem es um ein korrektes Vorgehen bei der Differenzbereinigung ging.
Der Nationalrat hat sich in der Herbstsession 2013 das letzte Mal mit diesem Geschäft auseinandergesetzt. Ihre Kommission hat an sieben Sitzungen versucht, einen gangbaren Weg, vor allem bezüglich der Ausbeutebesteuerung, zu finden. Ich komme nachher noch dazu.
Die Petition der Jungfreisinnigen Thurgau ist in die Revision des Alkoholhandelsgesetzes eingeflossen.
Nun komme ich zu Artikel 4a. Hier kann ich mich sehr kurz halten. In Artikel 4a geht es um die legislative Umsetzung des Ausbildungserfordernisses. Es ergeben sich dann als Folge davon auch noch Änderungen in Artikel 5 und in Artikel 49. Der Wortlaut der aufgenommenen Gesetzesbestimmung ist selbsterklärend. Ich verzichte auf weitere Ausführungen.