Pfister Theophil · Nationalrat · 2001-11-27
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-27
Wortprotokoll
Für die SVP-Fraktion ist eine zeitgemässe und auf die Bedürfnisse der Lehrlinge und der Betriebe abgestimmte Gesetzgebung in der Berufsbildung ein wichtiges Anliegen. Insbesondere gilt es, die in unserem Land bestehende praxisorientierte Ausbildung in der Meisterlehre zu erhalten und gleichzeitig auch den Anforderungen neuer Berufe gerecht zu werden. Das neue Berufsbildungsgesetz ist ein Rahmengesetz, das für zukunftsbezogene Anpassungen den notwendigen Raum offen lässt. Es stützt sich auf Artikel 63 Absatz 1 der Bundesverfassung ab, wo dem Bund die Regelungskompetenz in der Berufsbildung zugeordnet wird.
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz, zu dem neu auch die bisher kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst gehören, wird der Weg in die Zukunft der Berufsbildung aufgezeigt. Es wird mehr Transparenz geschaffen, die Gleichwertigkeit aller Bildungsgänge wird gefestigt und die Organisationen der Arbeitswelt, insbesondere die Berufsverbände in Vertretung der Lehrbetriebe, sind in die Gestaltung verstärkt mit einbezogen. Die vorgesehene Pauschalfinanzierung des Bundes an die Kantone ermöglicht hoffentlich die längst geforderten Vereinfachungen. Es ist gelungen, das bewährte duale System der Berufsbildung beizubehalten und trotzdem den neuen Berufen mit zum Teil neuen Bildungsgängen einen gleichwertigen Platz im System zuzuweisen. Dies hat dazu geführt, dass neu alle Berufsschulen unter dem Begriff Berufsfachschulen figurieren. Das neue Berufsbildungsgesetz löst das alte Gesetz aus dem Jahr 1978 ab.
Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten.
In der Kommissionsberatung hat es sich gezeigt, dass dieses Gesetz angesichts der neuen Berufsfelder und der verschiedenen Akteure, aber auch wegen den verschiedenen Voraussetzungen in der deutschen und welschen Schweiz sehr komplex ist. Es war unumgänglich, die Erfahrungen der Betroffenen direkt mit einzubeziehen, was seitens der SVP in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gewerbeverband realisiert werden konnte. Der Gewerbeverband betreut als Hauptakteur über seine Unterverbände etwa 70 Prozent der Lehrlinge in der Schweiz.
Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht heute in wesentlichen Teilen den Vorstellungen der SVP und des Gewerbes und sicher auch den Vorstellungen von weiteren Beteiligten, wenngleich einige Kompromisse unumgänglich waren. Der zeitliche Druck in den Beratungen der Kommission war sehr gross, obwohl zusätzliche Sitzungstage für die Bearbeitung eingesetzt wurden. Im heute vorliegenden Gesetzentwurf sind darum aus unserer Sicht noch einige Anpassungen und Verbesserungen erforderlich, die mittels Einzelanträgen eingebracht werden. Erwähnen möchte ich hier die Forstberufe, die im BBT beim Prozess der Konzentration der Berufe offensichtlich übersehen wurden. Hierzu verweise ich auf einen Antrag Walter Hansjörg.
Kernpunkt der beruflichen Bildung muss aber die Ausbildung in den Betrieben bleiben, wie sie vorab in der deutschen Schweiz noch vorherrschend ist. Den Tendenzen zu einer praxisfernen Berufsbildung in den staatlichen Berufsfachschulen und Lehrwerkstätten sind die erforderlichen Grenzen zu setzen. Damit wird es auch möglich, das nicht selbstverständliche Engagement der Betriebe, vorwiegend der Gewerbebetriebe, für die Ausbildung zu erhalten und die Kosten der Berufsbildung nicht unnötig zu erhöhen.
Die SVP erwartet vom Bundesrat, dass er dafür sorgt, dass die Ausbildung von Lehrlingen für die Betriebe finanziell und administrativ tragbar bleibt; gefordert sind darum z. B. Steuererleichterungen für Lehrbetriebe. Mit solchen Massnahmen lässt sich der Kostenanteil des Bundes von 25 Prozent gemäss der Vorgabe des Bundesrates einhalten. Die SVP-Fraktion anerkennt, dass in der Kommission die erarbeiteten Modalitäten für die Berufsbildungsfonds gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf wesentlich verbessert wurden. Verschiedene Branchen haben daher ihre Zustimmung signalisieren können. Trotzdem scheint es verfrüht, in diesem Gesetz diese Fonds zu fixieren, da noch zu viele Fragen offen sind und geeignetere Lösungen zur freiwilligen Beteiligung nicht genügend diskutiert werden konnten. Die SVP-Fraktion lehnt deshalb die Schaffung von Berufsbildungsfonds mehrheitlich ab; eine Minderheit der Fraktion unterstützt in dieser Frage die Kommissionsmehrheit.
Für die SVP ist es wichtig, dass die erforderliche Flexibilität und Offenheit in der Gestaltung der Berufsbildung auch in Zukunft gewahrt bleibt. Wir lehnen darum alle Minderheitsanträge ab, die dem Staat explizit eine Interventionspflicht vorschreiben. Auch erwartet die SVP-Fraktion, dass der Bund die Partnerschaft mit den Kantonen und den Verbänden ernst nimmt und auch die Weiterentwicklung der Berufsbildung als gemeinsame Verbundaufgabe betrachtet.
Einige Bestimmungen im vorliegenden Entwurf gehen zu weit und verursachen Kosten, die nicht zwingend erforderlich sind. So ist es zum Beispiel nicht Aufgabe des Bundes, speziell den Austausch von Berufsschullehrern zwischen Sprachregionen zu fördern. Hinsichtlich der privaten Anbieter von Bildung ist es für die SVP-Fraktion wichtig, dass diese nicht durch staatliche Dumpingangebote aus dem Wettbewerb verdrängt werden, was durchaus möglich wäre. Die Berufsbildung braucht diese privaten Angebote, nicht zuletzt auch um Lücken zu schliessen, um einen gewissen leistungsfördernden Wettbewerb im Berufsfachschulbereich zu erhalten und um Innovationen auch von dritter Seite zu ermöglichen. Der Bund muss durch entsprechende Massnahmen sicherstellen, dass private Anbieter ihre Interessen im Bildungsmarkt wahren können, wie dies in Artikel 11 erwähnt ist.
Die SVP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die administrativen Abläufe in der Berufsbildung klar und effizient ausgestaltet sind. Somit ist es logisch und effizienter, wenn die Kantone alleine die Lehrverträge genehmigen können. Hingegen sorgen die Organisationen der Arbeitswelt, die Verbände, für ein ausreichendes Angebot an überbetrieblichen Kursen. Für das Angebot an beruflicher Weiterbildung, das heute vorwiegend privatwirtschaftlich organisiert ist, ist ein Auftrag an den Kanton zur organisatorischen Einwirkung sehr heikel. Hierbei entstehen unweigerlich Konflikte zwischen öffentlichen und privaten Anbietern. Richtig ist jedoch, wenn sich die an der Weiterbildung interessierten Berufsfachschulen in der Region mit den übrigen Anbietern zur Optimierung des Angebotes absprechen.
Zuletzt noch ein Wort zur Sprache, die in diesem Gesetz gewählt wurde: In diesem Punkt ist mit dem Gesetz noch kein grosser Wurf gelungen. Verschiedentlich wurden sprachliche Vereinfachungen gesucht, um speziell dem Praktiker das Lesen und Verstehen zu vereinfachen. Denken wir doch daran, dass das Berufsbildungsgesetz eines der wenigen Gesetze in unserem Land ist, das nicht nur im Streitfall von Juristen gebraucht wird, sondern vielmehr ein Handbuch für alle in [PAGE 1547] der Berufsbildung Tätigen darstellt. Wenn also z. B. der Lehrbetrieb neu "Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis" heisst, mag das zwar juristisch korrekt sein, es ist aber nicht besonders verständlich. Vielleicht müsste die Redaktionskommission hier nochmals bezüglich der Praxistauglichkeit über die Bücher gehen.
Zu prüfen ist etwa, ob nicht doch der Begriff "Ergänzungskurse" als Oberbegriff einzuführen ist und damit "vergleichbare dritte Lernorte" und andere unklare Begriffe ersetzt werden können.
Das Berufsbildungsgesetz enthält, insgesamt gesehen, viele Verbesserungen. Wenn es gelingt, die bewährte Meisterlehre für alle Seiten interessant und attraktiv zu erhalten, und die Betriebe das duale System weiterhin engagiert fördern helfen, dann haben wir für die Zukunft unserer Jugend und unseres Gewerbes und für den Wirtschaftsstandort das Beste erreicht.