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Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-09-18

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-09-18

Wortprotokoll

Der guten Ordnung halber gebe ich zu Beginn eine Interessenbindung bekannt: Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit gehört zu meinen Kunden Spirit Suisse. Das ist ein Verein, bestehend aus den leitenden einheimischen Spirituosenfirmen und schweizerischen Zweigstellen von internationalen Spirituosenherstellern; ihre Anteile machen zusammen etwa 50 Prozent des Spirituosenmarktes aus.

Die vorliegende Alkoholgesetzgebung schafft tatsächlich ein kompliziertes, ungerechtes Regelsystem, statt dass sie ein altes Gesetz modernisiert und praktikable Lösungen vorschlägt. Niemand, quer durch die Interessengruppen, ist zufrieden damit. Die Forderung lautet deshalb: zurück auf Feld eins! Deshalb empfiehlt Ihnen die BDP-Fraktion, die Vorlage, und damit ist das Gesamtpaket gemeint, an den Bundesrat zurückzuweisen.

Die Gründe sind im Wesentlichen die folgenden: Die Vorlage 1, namentlich mit der im Ständerat hineingepackten Ausbeutebesteuerung, ist verfassungswidrig, was mittlerweile mehrfach erwähnt und belegt ist. Weiter ist dieses System der Ausbeutebesteuerung, das in die Vorlage 1 gepackt wurde, marktverzerrend, und zwar nicht nur im Inland, wo einzelne Produzenten gegenüber anderen benachteiligt werden. Vielmehr ist mit der internationalen Untauglichkeit dieses Besteuerungssystems ganz klar, dass Firmen, die über die Grenzen exportieren wollen, mit Repressionen zu rechnen und damit klare Nachteile auf dem ausländischen Markt zu gewärtigen haben. Die Ausbeutebesteuerung kann eigentlich als Relikt bezeichnet werden, das vielleicht in einer Zeit gut gewesen wäre, als es technisch noch nicht möglich war, Alkoholmessgeräte am Ende einer Destillationsapparatur anzuhängen. Wir wissen alle, dass man das heute kann.

Den Vergleich mit der Einschätzung des Einkommens, den Kollege Maier von der GLP gemacht hat, muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Bei der Ausbeutebesteuerung, bei der man schätzt, was etwa rausschauen könnte, ist es tatsächlich so, als ob die Gemeindebehörde im Rahmen der Steuerveranlagung bei Ihnen vorbeikommen, Ihr Outfit, ebenso Ihre beruflichen und anderen Tätigkeiten beurteilen und dann schätzen würde, wie hoch Einkommen und Vermögen etwa sind. Ich glaube, dazu braucht man keinen grossen Kommentar mehr zu machen.

Der vielzitierte Vergleich mit Deutschland und Österreich ist nicht statthaft. In diesen beiden Ländern wurde das Ausbeutebesteuerungssystem so konzipiert, dass es explizit den Kleinstbrennern zugutekommen sollte. Das ist mit diesem System hier nicht der Fall. Warum ist das nicht der Fall? Die Herausforderung bei diesem System wird künftig - vereinfacht ausgedrückt - sein: Wie kann man mit möglichst wenig Früchten möglichst viel Alkohol herstellen? Dass man dazu dann sehr wahrscheinlich die meisten Früchte - billigere und süssere - aus dem Ausland bezieht, liegt auf der Hand. Damit ist der kleine Produzent tatsächlich nicht mehr in einer guten Position. Das Argument, dass mit den aus dem Ausland zu importierenden Früchten unseren Hochstammbäumen geholfen würde, ist sehr wahrscheinlich auch nicht ganz stichhaltig, vor allem wenn man bedenkt, dass jetzt schon ungefähr 30 Prozent des Obstes, das verwertet wird, aus dem Ausland stammen.

Was wir hier per Gesetz schaffen würden, brächte aus den obgenannten Gründen eine Überflutung des Marktes mit Billigschnaps. Die Qualitätshersteller blieben auf der Strecke, sie würden durch dieses System benachteiligt. Per Gesetz würden wir erreichen, dass mehr Billigalkohol auf dem Markt wäre. Dass das nicht unbedingt den präventiven Zielsetzungen entspricht, liegt auf der Hand. Eine krasse Benachteiligung der Schweizer Qualitätshersteller ist, glaube ich, im Sinne von niemandem von uns hier.

Das Alkoholhandelsgesetz, das ja zum einen zum Zweck hat, den problematischen Alkoholkonsum und die dadurch verursachten Schäden zu vermindern, und zum anderen, die Jugend zu schützen, verfehlt in der jetzigen Fassung - wie man das auch verschiedenen Stellungnahmen entnehmen konnte - seine Wirkung. Die Massnahmen, die hier vorgeschlagen werden, insbesondere der Mindestpreis, aber auch das Nachtverkaufsverbot, sind sehr wahrscheinlich nicht immer und vor allem nicht einheitlich zielführend und auch bei Experten nach wie vor umstritten. Auch stehen die Einschränkungen, die mit diesen Massnahmen im Bereich des Handels und der Industrie anstehen, nicht in einem angemessenen Verhältnis zum an sich erhofften Effekt.

Fazit: Das Gesamtpaket - es ist ein Gesamtpaket, da aus dem alten Gesetz zwei neue Gesetze gemacht werden - ist an den Bundesrat zurückzuweisen. Wenn bei einer Gesetzesvorlage nicht einmal der sonst häufig zitierte Grad der mittleren Unzufriedenheit erreicht wird, sodass sich alle Exponenten halbwegs damit abfinden können, dann stimmt etwas mit der Vorlage nicht. Das Thema und auch die beteiligte Branche - vom Kleinbrenner bis zu den grossen Produzenten - haben es verdient, dass wir hier noch einmal über die Bücher gehen. Gegen eine massvolle Förderung und gegen den Schutz der einheimischen Produktion ist absolut nichts einzuwenden. Wenn aber der Effekt eine Benachteiligung von Teilen der Schweizer Produzenten ist und wenn der Effekt eine Zunahme von Billigschnaps auf dem Markt ist, dann kann die Vorlage nicht akzeptiert werden, vor allem dann nicht - das ist erwiesen -, wenn sie dazu noch verfassungswidrig ist.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der BDP-Fraktion, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.