Jans Beat · Nationalrat · 2013-09-18
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-18
Wortprotokoll
Die Kommission hat einen Scherbenhaufen produziert: Sie hat das Anliegen der Reform in das Gegenteil verkehrt. Statt die Besteuerung zu vereinfachen, hat sie mit der Ausbeutesteuer ein Monster kreiert, das den Verwaltungsaufwand aufbläht. Statt den Städten und Gemeinden, die sich täglich mit dem Jugendalkoholismus herumschlagen, Instrumente in die Hand zu geben, um die Probleme zu lösen, hat sie keine einzige brauchbare Massnahme beschlossen.
Diese Gesetzesreform sollte eigentlich die Jugendlichen schützen. Diese Vorlage schützt nur Alkoholhersteller und Alkoholhändler. Schnapsbrenner werden bevorzugt. Zur Lösung der Probleme gibt es überhaupt keine Rezepte. Es kommt dazu, dass die Alkoholprävention sogar noch geschwächt wird, weil die Gelder gekürzt werden, und es fliesst erst noch weniger Geld in die AHV. So geht das nicht, die SP protestiert!
Warum braucht es denn eine vernünftige Besteuerung von Alkohol? Warum braucht es Massnahmen gegen den [PAGE 1486] Alkoholmissbrauch? Warum ist die SP für das Nachtverkaufsverbot, für das Verbot von Happy Hours und für Mindestpreise? Doch nicht, weil es uns leichtfällt, den Menschen ihre Freiheit zu beschneiden! Nein, wir sind für diese Massnahmen, weil die Leute an der Front, die sich mit diesen Problemen auseinandersetzen, uns darum bitten, solche Instrumente einzuführen und weil dort, wo diese Instrumente eingeführt wurden, in den Städten, die sie handhaben, Erfolge erzielt wurden und die Probleme messbar zurückgegangen sind. Deshalb wollen wir diese Instrumente! Zudem sagen alle Suchtexperten, dass diese Instrumente wirksam sind und dass es sie braucht, um die grossen Probleme, die wir haben, zu lösen.
Alkohol ist die Droge Nummer eins. In der Schweiz sterben jedes Jahr 2000 Menschen an Alkohol. Verkehrsunfälle, Gewalttaten, eine steigende Zahl von hospitalisierten Jugendlichen - das sind grosse Probleme, die wir nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen.
Wir müssen eine sorgfältige Güterabwägung machen zwischen dem Recht auf die Freiheit, jederzeit möglichst günstigen Alkohol kaufen und damit handeln zu dürfen, und dem Schutz vor Missbrauch, vor Sucht, vor Verkehrsunfällen, vor Verunsicherung im öffentlichen Raum, vor Gewalt. Das ist die Güterabwägung. Diese Güterabwägung wurde von der Kommission nicht sorgfältig gemacht. Die Vorlage ist in der Kommission völlig gekippt. Es wird keine Rücksicht genommen auf die Institutionen, die mit dem Problem zu tun haben. Die Gemeinden, die Städte waren für die Vorlage, als der Bundesrat sie in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Mehrheit der Kantone hat sie begrüsst. Jetzt bekommen wir von genau denselben Kreisen reihenweise Briefe, die kein gutes Haar mehr an der Vorlage lassen. Gesundheitsdirektoren, Stadtpräsidenten, Suchtexperten, Rechtsgutachter - alle lassen kein gutes Haar an dieser Vorlage. So können wir das nicht beschliessen.
Die SP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, weil sie Handlungsbedarf sieht. Sie wird aber die Rückweisungsanträge Hess Lorenz und Ingold unterstützen. Wir finden zwar auch, dass die Rückweisung an den Bundesrat eigentlich nicht das ideale Vorgehen ist, als wir aber heute Morgen gesehen haben, dass aus der Kommission vier Einzelanträge gekommen sind, haben wir realisiert: Die Bastelei geht beliebig weiter, wir müssen einen Schritt zurückgehen, um das ganze Paket mit seinen Folgen anschauen zu können. Deshalb unterstützen wir diese Rückweisungsanträge.
Die Delegation der SP-Fraktion hat übrigens schon in der Kommission diesen Antrag gestellt und gefragt: Sollten wir das Paket nicht nochmals anschauen, wenigstens diese Steuergeschichte; müssen wir uns nicht einen Überblick verschaffen, was für ein Monster wir da kreieren; hat der Bundesrat vielleicht bessere Ideen, wenn wir das Geschäft zurückweisen? Das wurde abgelehnt, und zwar massiv. In diesem Sinne meine ich, dass es höchste Zeit ist, dass wir eine Differenz zum Ständerat schaffen und es dem Bundesrat ermöglichen, nochmals über die Bücher zu gehen.
Wir unterstützen deshalb diese Rückweisungsanträge. Den Rückweisungsantrag Rutz Gregor lehnen wir hingegen ab.