Bangerter Käthi · Nationalrat · 2001-11-27
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-27
Wortprotokoll
Das Berufsbildungsgesetz ist für die Wirtschaft von ausserordentlicher Bedeutung. Für die Arbeitnehmer bildet es die Grundlage für ihre Arbeitsmarktfähigkeit; arbeitsmarktfähig heisst gleichzeitig auch gesellschaftsfähig. Für die Arbeitgeber ist es ein wesentlicher Faktor für ihre Konkurrenzfähigkeit. Im Ausland wird unser erfolgreiches Berufsbildungssystem mit grosser Aufmerksamkeit und zuweilen auch mit Neid beobachtet. Wir müssen bei dieser Gesetzesrevision alles unternehmen, um diesen Standortvorteil zu erhalten und auszubauen. Dafür mitentscheidend ist das duale System, und dieses ist von der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe abhängig. Jede Beeinträchtigung dieser Ausbildungsbereitschaft ist deshalb zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf darf insgesamt positiv beurteilt werden. Der Rahmencharakter erlaubt die erforderliche Flexibilität für die rasche Anpassung an neue Anforderungen an die Ausbildung. Mit differenzierten Angeboten soll eine Berufsbildung sichergestellt werden, die allen Personen Bildungsformen anbietet, die auch ihrem Leistungsvermögen entsprechen. Problematische Punkte wie beispielsweise die drei Stufen in der Grundausbildung - Berufslehre, Berufsfachschule und berufspraktische Bildung - hat die Kommission neu erarbeitet. Das vorliegende Konzept ist praxisnah, stärkt die duale Berufsbildung und trägt zu deren Attraktivierung bei. Eine klare Kompetenzordnung zwischen Wirtschaft, Bund und Kantonen ermöglicht innovative Reformen für alle nichtakademischen Berufsfelder.
Ebenfalls positiv zu werten ist der Systemwechsel bei der Entrichtung der Bundesbeiträge, die in Zukunft zum grössten Teil leistungs- statt aufwandorientiert ausgerichtet werden sollen. Für mich stellt sich jedoch noch die Frage, ob die Kantonspauschalen nicht zu unterschiedlichen Schwergewichten der Beitragsgewährung in den Kantonen und damit zu einem unerwünschten Berufsbildungsföderalismus führen könnten. Die Gewährleistung einer einheitlichen Berufsbildungspolitik müsste eigentlich eine zusätzliche Auflage für die Gewährung der Bundesbeiträge sein. Die Höhe der Bundesbeiträge soll von heute rund 14 bis 16 Prozent auf rund 25 Prozent angehoben werden; genaue statistische Angaben sind nicht vorhanden. Angesichts der ebenfalls massiv wachsenden Ausgaben der öffentlichen Hand in weiteren Bildungsbereichen - ich denke an die Universitäten, die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die Fachhochschulen - ist die vorgesehene Erhöhung auf 25 Prozent doch substanziell, auch wenn sich der Bund damit neu auch an den Kosten der Gesundheits- und Sozialberufe beteiligt. Die Erhöhung auf rund 25 Prozent kostet den Bund 150 Millionen Franken. Eine zusätzlich vorgesehene Landessprache kostet pro Lektion 20 Millionen Franken, bei zwei Lektionen sind das 40 Millionen Franken. Die Berufsberatung erhöht die Kosten für den Bund um weitere 25 Millionen Franken.
Das Berufsbildungsgesetz, wie es die Mehrheit der Kommission vorsieht, bringt für den Bund somit Mehrkosten von über 200 Millionen Franken und nimmt damit die vorgesehene Aufstockung für die Bildung um 5 Prozent - dies entspricht ungefähr 175 Millionen Franken - allein für sich in Anspruch. Alle Anträge, die auf eine zusätzliche Aufstockung abzielen, müssen deshalb abgelehnt werden.
Nicht überzeugt bin ich persönlich von der Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Berufsbildungsfonds. Hier kann ich die Haltung des Gewerbes nicht teilen. Die [PAGE 1552] Aus- und Weiterbildung ist, entgegen der Annahme im Gesetzentwurf, kaum mehr klar nach Branchen abgrenzbar; von wenigen Ausnahmen abgesehen werden die Berufe in Zukunft immer stärker branchenübergreifend gelehrt und ausgeübt. Die vorgeschlagene Lösung ist deshalb kaum praktikabel.
Abgesehen von diesem auch ordnungspolitisch problematischen Sündenfall darf der Gesetzentwurf nach Berücksichtigung der Kommissionsanträge im Grossen und Ganzen als positiv beurteilt werden. Er ist den Herausforderungen der Zukunft durchaus gewachsen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der FDP-Fraktion Eintreten.