Pelli Fulvio · Nationalrat · 2013-09-18
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-18
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Beschlüsse des Ständerates, der die sogenannte Ausbeutebesteuerung für die durch Destillation gewonnenen Spirituosen eingeführt hat. Die FDP-Liberale Fraktion wird auch die Erhöhung der Steuer auf 32 Franken unterstützen, auch um die Mindereinnahmen zu kompensieren, welche die Ausbeutebesteuerung bewirkt.
Insbesondere vier Gründe führen uns zu diesem Entscheid:
1. Wir haben festgestellt, dass die normale Besteuerung dieser Art von Spirituosen die Weiterexistenz einer ganzen Wirtschaftsbranche gefährden würde. Für freisinnige Geister ist es undenkbar, ein Besteuerungssystem einzuführen, das zu einer Verdrängung von Schweizer Produkten auf dem Markt führen würde. Besteuerungssysteme sind so zu gestalten, dass sie eine Win-win-Wirkung entfalten: "win" für die Branche und "win" für den Staat.
2. Wir finden es stossend, dass der Gefährdung der Schweizer Brennereien eine indirekte Bevorzugung ausländischer Konkurrenten gegenüberstehen würde, eine Bevorzugung insbesondere der Konkurrenten aus Deutschland und Österreich, aus Ländern, die das System der Ausbeutebesteuerung schon kennen. Die steuerliche Ungleichbehandlung der Schweizer Produzenten würde zu einer wettbewerbsrechtlichen Verzerrung führen, die nicht akzeptabel wäre.
3. Wir finden, dass das Rabattsystem des Bundesrates gemäss Artikel 19 nicht geeignet ist, diese Wettbewerbsverzerrung zu korrigieren. Ein solches System bevorzugt nur die Produktion zum Selbstkonsum, und es schafft Ungleichbehandlungen, Diskriminierungen zwischen verschiedenen Schweizer Produzenten.
4. Wir stellen fest, dass die Destillatebesteuerung trotz der Ausbeutebesteuerung wegen der Erhöhung des Grundtarifs auf 32 Franken sehr hoch bleibt und auf jeden Fall viel höher ist als diejenige der Nachbarländer.
Innerhalb des Systems der Ausbeutebesteuerung wollen wir FDP-Liberalen keine Ungleichbehandlung. Deshalb finden wir, dass der Entscheid der Mehrheit der Kommission zu Absatz 1 ein steuertechnischer Fehler ist, ein Entscheid, der nur durch Einnahmen begründet und deshalb unhaltbar ist.
Ich schätze den Versuch von Herrn Ritter, diese Regel mit Argumenten des Landschaftsschutzes zu begründen. Aber so ist es nicht. Es handelt sich um steuerliche Gründe. Wir werden deshalb die Minderheit II unterstützen.
Genau das Gleiche gilt für den Einzelantrag Schelbert zu Absatz 1. Herr Schelbert möchte eine Rettungsaktion für die Wirtschaftsbranche der Schweizer Brennereien an die Bedingung koppeln, dass sie nur Schweizer Obst destillieren. Das wäre falsch und unkontrollierbar, zudem kaum WTO-konform.
Zuletzt zu den beiden Einzelanträgen Schelbert zu Absatz 3 und Müller Walter zu Absatz 5: Herrn Schelbert sagen wir "entweder oder". Wenn er für die Ausbeutebesteuerung ist - das schätzen wir -, dann muss er auch akzeptieren, dass zum System eine Flexibilitätsmarge gehört, weil die Besteuerung notwendigerweise von einer Einschätzung abhängt. Wir können seinen Antrag deshalb nicht unterstützen. Herrn Müller sagen wir, dass sein Antrag grundsätzlich unnötig ist, mindestens wenn die Lösung der Minderheit II bevorzugt wird. Die Produkte, an welche er denkt, sind einbegriffen. Anders wäre es, wenn die Lösung der Mehrheit durchkäme. In dem Fall wäre es aber unangebracht, ein Privileg für jene Produkte einzuführen, weil sie nicht aus Beeren-, Kern- oder Steinobst gewonnen werden. Wir würden seinem Antrag trotzdem zustimmen, um eine Differenz mit dem Ständerat zu provozieren - in der Hoffnung, dass die kluge Kammer an ihrer Lösung festhält.