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Jans Beat · Nationalrat · 2013-09-18

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die Ausbeutebesteuerung ist eine Schnapsidee im wahrsten Sinne des Wortes, sie ist eine gesetzgeberische Panne. Ich versuche sie einmal zu erklären: Zuerst muss die Verwaltung bei jedem betroffenen Bauern feststellen, wie viel Obst er verschnapsen will - schon das [PAGE 1498] ist nicht ganz einfach. Dann muss die Verwaltung festlegen, wie viel Schnaps daraus gebrannt werden könnte - ein Akt der Willkür. Dann müssen auf 70 Prozent dieser Menge Steuern bezahlt werden. Als Nächstes muss dann die Verwaltung herausfinden, wie viel Schnaps tatsächlich gebrannt worden ist, wobei man, wenn die Menge der festgelegten Ausbeute überschritten wurde, grundsätzlich keine zusätzlichen Steuern bezahlt, aber, wenn die Menge um 30 Prozent überschritten wurde, auf 100 Prozent Steuern zahlt.

Sind Sie drausgekommen? Wenn nicht, befinden Sie sich wohl in bester Gesellschaft. Ich habe nämlich den Eindruck, dass so ziemlich niemand dieses System versteht. Das Ganze führt am Schluss dazu, dass auf jeder Steuerrechnung, die verschickt wird, für jeden Bauern ein anderer Satz pro Liter Schnaps festgelegt wird. Das ist doch ein Artikel für ein Satire-Magazin, vielleicht für den "Nebelspalter", aber doch nicht für ein Bundesgesetz! Willkürlich, verfassungswidrig, WTO-widrig, degressiv, umständlich, aufwendig - das ist das Urteil eines neutralen Rechtsgutachtens zu diesem Murks. Hören wir doch auf damit, komplizierter geht es nun wirklich nicht! Wenn Sie schon eine WTO-widrige Fassung machen, so machen Sie doch zumindest eine einfache, die jeder versteht und die einfach zu verwalten ist.

Trotz der Kompliziertheit hat die Kommission dieses Anliegen richtiggehend durchgewinkt. Der Antrag, das nochmals überprüfen und die Konsequenzen aufzeigen zu lassen, wurde abgelehnt. Das Argument, das am meisten genannt wurde, ist, die Branche sei ja trotzdem dafür. Wenn wir alles durchwinken, was die Branche will, dann können wir nach Hause gehen und das Legiferieren den Verbänden überlassen. Ist jemand überrascht, dass die Branche dafür ist, wenn sie um zig Millionen an Steuern entlastet wird? Ist da jemand überrascht? Aber vielleicht hätte man sich dann auch noch andere Sachen überlegen können, und dies ein bisschen seriöser, als es die Kommission getan hat.

Man hat uns dann auch noch gesagt, dass es in Deutschland so funktioniere. In der Zwischenzeit haben wir erfahren, dass das nicht stimmt. Dort funktioniert es anders, in Österreich auch. Man hat uns gesagt, dass es qualitätsfördernd sei, wenn man Schnäpse mit hoher Ausbeute bevorzuge; das stimmt auch nicht. Die Kirschbrennerei Dettling hat gesagt, genau das Gegenteil sei richtig.

So können wir nicht legiferieren. Bitte lehnen Sie diesen Antrag der Mehrheit ab. Das Anliegen, das dahintersteht, unterstützt sogar die SP; zumindest ich tue dies. Wir wollen die Wettbewerbsnachteile der Schweizer Branche entschärfen; das ist richtig. Wir wollen auch die Hochstamm-Obstbäume in der Schweiz erhalten - aber doch nicht mit einem solch komplizierten Murks!

Mit den nachträglich eingereichten Einzelanträgen können Sie dieses Flickwerk auch nicht verbessern. Wir bitten Sie deshalb: Unterstützen Sie den Streichungsantrag der Minderheit I (Maier Thomas), und lehnen Sie den Antrag der Minderheit II (Baader Caspar) ab! Falls Sie das nicht schaffen, dann unterstützen Sie bitte die Anträge Schelbert bei den Absätzen 1 und 3. Das wäre eine leichte Verbesserung. Sie können damit aber immer noch nicht verhindern, dass mit dieser Vorlage die grossen Brennereien gegenüber den kleinen bevorzugt behandelt werden. Ehrlich gesagt, ich verstehe es nicht, dass die Grünen so etwas unterstützen. Aber immerhin würde ihr Antrag die Sache etwas verbessern. Ich bitte Sie auch, den Antrag Müller Walter abzulehnen; das empfiehlt Ihnen jedenfalls die SP-Fraktion.

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