Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-20
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, überall dem Bundesrat zu folgen.
Zuerst zur Frage der Happy-Hour-Artikel und dann zu den Aktionen: Es wurde von Frau Ständerätin Keller-Sutter darauf hingewiesen, dass dort, wo es um das Verbot von Vergünstigungen für Spirituosen geht, an sich über 18-Jährige angesprochen sind; ich werde noch auf diese Alterslimite zu sprechen kommen, die Sache ist nämlich interessant.
Ich stelle mir aber doch eine Frage, Herr Ständerat Föhn: Sie haben sich vehement für Mindestpreise eingesetzt, was ich durchaus nachvollziehen kann. Ich weiss nur nicht, wie Sie es dann bei den Happy Hours mit den Mindestpreisen halten. Logischerweise - Sie sind ja immer sehr konsequent - muss man dann für die Happy-Hour-Artikel auch Mindestpreise haben; da sind wir uns einig, nicht wahr? Wein, Bier, Spirituosen, die dann bei den Happy Hours durchgehen, müssen wir mit einem Mindestpreis versehen; alle, die vorhin den Mindestpreisen zugestimmt haben, sollen das bitte auch da unterstützen.
Entgegen dem, was wir heute gehört haben, gibt es zurzeit nicht bei Fussballmatches und anderen Sportveranstaltungen am meisten Probleme. Dort gibt es natürlich auch Probleme, aber am meisten Probleme haben wir jeden Tag in den Bahnhöfen und in der Umgebung von Bahnhöfen. Das ist nicht nur meine eigene Feststellung, sondern vor allem diejenige der Polizei. Es ist auch eine Feststellung des Pflegepersonals in den Spitälern. Es ist leider ein Problem, das uns jeden Tag beschäftigt, nicht nur dann, wenn ein Match stattfindet.
Das Nachtregime mit dem Detailhandelsverbot ist wichtig, wenn man es mit dem Jugendschutz ernst meint. Man kann die Läden nicht 24 Stunden lang offenhalten und von Jugendschutz sprechen. Ich denke, es hat auch eine soziale Komponente. Wenn man in einem Restaurant etwas trinkt, spielt die soziale Kontrolle noch; wenn man sich aber auf der Strasse vollsäuft, spielt die soziale Kontrolle nicht mehr.
Man hört immer wieder, dass man Erfahrungen mit dem Saufen sammeln müsse. Ich bin ohne entsprechende Erfahrungen gross geworden; ob das gut ist oder nicht, bleibe dahingestellt. Wenn man an die Erfahrung und an die Verantwortung appelliert, wenn man sagt, mit 18 Jahren sei man mündig, dann stimmt das insofern, als man mit 18 Jahren zivilrechtlich mündig ist. Das Jugendstrafverfahren geht aber bis 25 Jahre. Das ist nicht ohne Grund so, denn Jugendliche machen zwischen 18 und 25 Jahren eine enorme Entwicklung durch. Sie sehen mit 18 oder 19 Jahren zum Teil die Konsequenzen ihres Handelns noch nicht gleich wie mit 25 oder 30 Jahren; Sie können mir sagen, manche würden sie nie sehen, das stimmt natürlich auch. Aber immerhin ist die allgemeine Entwicklung, dass man ab 25 Jahren wissen sollte, was man tut und was das für Konsequenzen hat. Darum kann man das mit dieser absoluten Grenze von 18 Jahren auch nicht annehmen.
Jetzt gibt es eine Praxis; man kann ja immer theoretisieren, aber es gibt tatsächlich eine Praxis. Diese besagt, dass ein solches Verkaufsverbot in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr oder wie auch immer schon seine Wirkung habe. Das sagen die SBB, die es überall eingeführt haben; die SBB sind diesbezüglich ja sicher unverdächtig. Das ergibt sich aber auch aus der Studie des Kantons Genf. Ich weiss jetzt nicht, was Frau Ständerätin Keller-Sutter heute im Radio gehört hat, aber es ist natürlich schon so, dass es schwierig ist, das zu kontrollieren; das hat man auch gesagt. Eine Tatsache ist aber: Seit der Kanton Genf das Nachtregime eingeführt hat, schaut man, wie gross die Zunahme in diesem Bereich ist und wie sich beispielsweise die Zahl der Alkoholvergiftungen im Vergleich zu anderen Städten entwickelt, und man stellt fest: Im Kanton Genf ist diese Zahl um 35 Prozent zurückgegangen. Jetzt kann man sicher nicht sagen, dass der Kanton Genf in Bezug aufs Trinken weniger interessant sei als St. Gallen oder Chur. Von daher zeigen also solche Zahlen, dass ein solches Nachtregime schon eine gewisse Wirkung hat; natürlich nicht eine absolute.
Noch einmal: Wenn Sie es mit Jugendschutz ernst meinen, dann stimmen Sie bitte diesem Nachtregime zu. Wenn Sie in Bezug auf die Happy Hours beim Mindestpreisgebot bleiben, müssen Sie sich, denke ich, natürlich auch hier entsprechend positionieren.