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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-20

Wortprotokoll

Die Motion visiert ja nicht die Regelung an, die wir bereits getroffen haben - die Säule-1-Regelung, wenn Sie so wollen. Sie haben diese Verordnung angeschaut; es war ja das erste Mal, dass das Parlament eine Verordnung genehmigt hat, und zwar obligatorischerweise. Ich spreche von der Verordnung im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Problematik. Bei den Kategorien 2, 3 und 4 hat die Finma dann die Regelungen getroffen, die Sie kennen. Sie hat die Banken in Risikokategorien eingeteilt und in ihrem Rundschreiben 2011/2 festgehalten, was die Voraussetzungen für diese Kategorien sind.

Bei dieser Motion geht es vor allem um die Kategorie 2. In der Kategorie 2 befinden sich die Kantonalbanken und die Raiffeisenbank. Bei den Kategorien 3 und 4 verhält es sich ebenso.

In der Kategorie 2 betragen die Eigenmittelanforderungen 13,6 bis 14,4 Prozent. Für die Kategorie 1 gibt es nicht eine ganz klare Zahl, aber es heisst dort, dass die Anforderungen systembedingt höher sein müssen als in der Kategorie 2. Das ist in diesem Rundschreiben auch festgehalten.

Die "Too big to fail"-Institute müssen parallel zu diesen Anforderungen noch besondere Anforderungen des 5. Titels der Eigenmittelverordnung erfüllen; sie kommen dann auf 19 Prozent. Das ist die Berechnung, die wir immer wieder gemacht haben. Natürlich ist es so - das wurde jetzt gesagt -, dass die Anforderungen für diese Banken theoretisch rechnerisch bis auf 14 Prozent reduziert werden könnten, wenn sie den Spezialrabatt erhalten. Wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen würden, um diesen Rabatt zu erhalten, könnten sie auf diese 14 Prozent kommen. Das ist aber in der Praxis praktisch ausgeschlossen.

Was von den verschiedenen Rednern heute nicht berücksichtigt wurde: Die "Too big to fail"-Banken müssen natürlich nicht nur quantitativ andere, höhere Anforderungen erfüllen als die Banken der Kategorien 2, 3 und 4, sondern auch qualitativ. Die qualitativen Anforderungen sind die folgenden: Institute der Kategorie 2 haben für das [PAGE 301] höchstwertige harte Kernkapital 9,2 Prozent zu erfüllen, die "Too big to fail"-Banken hingegen 10 bis 13 Prozent. Wenn Sie die quantitativen und qualitativen Merkmale berücksichtigen, sehen Sie hier also, dass es tatsächlich so ist, dass die "Too big to fail"-Banken, also Kategorie 1, in jedem Fall höhere Anforderungen erfüllen müssen. Das ist der Grund, warum wir sagen, dass an sich kein Anlass besteht, hier weitere zusätzliche Regelungen in der Eigenmittelverordnung festzuschreiben.

Wenn Sie das trotzdem machen möchten, auch wenn es unseres Erachtens nicht notwendig ist, dann bitte ich Sie - wie das auch Herr Ständerat Graber bereits gesagt hat -, mindestens diese 13 Prozent aus dem Motionstext zu streichen. Für diese 13 Prozent gibt es nirgends eine erhärtete Grundlage, weder im Expertenbericht noch in den parlamentarischen Beratungen. Ich weiss nicht, wie diese 13 Prozent in die Motion hineingeraten sind. Ich möchte Sie jedenfalls bitten, diese dann auch wieder herauszustreichen, sofern Sie die Motion überhaupt annehmen möchten.