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Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-20

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20

Wortprotokoll

Bei der Genehmigung der Änderungen der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage 12.061 war das Anliegen der vorliegenden Motion bereits ein Thema. Ich habe damals als Sprecher des Geschäftes Folgendes ausgeführt: "In der Kommission wurde insbesondere nochmals auf die Anliegen der Kantonalbanken eingegangen. Ihre Kommission liess sich dabei davon überzeugen, dass diese Anliegen in den definitiven Verordnungen berücksichtigt sind. Die" - damalige - "Bundespräsidentin hat ausgeführt, dass dazu Gespräche mit den Kantonalbankenspitzen erfolgten, und diese Gespräche waren offensichtlich erfolgreich." (AB 2012 S 721)

Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat nun beauftragt, die Eigenmittelanforderungen der Kategorien 2, 3, 4 und 5 in einer gesonderten Verordnung zu regeln. Dies ist bis heute nicht der Fall, insbesondere, was die zusätzlichen Eigenmittel angeht. Diese werden in den Kategorien 2 bis 5 durch ein Rundschreiben der Finma definiert.

Ferner wird in der Motion gefordert, dass dabei sicherzustellen ist, dass die Anforderungen an die systemrelevanten "Too big to fail"-Banken und an die übrigen Banken in einem korrekten Verhältnis stehen. Es geht also nicht um einen Umbau des Systems, sondern um eine Kalibrierung der Eigenmittelanforderungen und um eine separate Regelung in einer Verordnung für die Kategorien 2 bis 5. [PAGE 300]

Die Kommission ist wie der Nationalrat der Auffassung, dass die Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken wie bei einer systemrelevanten Bank Gegenstand einer Verordnung und nicht nur eines Rundschreibens der Finma sein müssen. Ein Rundschreiben kann bekanntlich jederzeit geändert werden. Dass die Finma die zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen für Banken, die nicht "Too big to fail"-Banken sind, erlassen und autonom ändern kann, wird von den Inlandbanken kritisiert. Sie fordern hier mehr Rechtssicherheit.

Ihre Kommission will Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken verhindern bzw. ausschliessen. Deshalb steht sie der Motion grundsätzlich positiv gegenüber. Die Eigenmittelverordnung sieht vor, dass die Finma unter bestimmten Umständen im Einzelfall von einzelnen Instituten weitere Eigenmittel verlangen kann. Dies war auch in der Kommission unbestritten.

Hingegen fand Ihre Kommission keine Grundlage für die in der Motion aufgeführten Eigenmittelanforderungen von maximal 13 Prozent. Sie ist deshalb der Auffassung, dass der dritte Satz des dritten Absatzes aus dem Motionstext gestrichen werden muss.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion mit der vorgeschlagenen Änderung anzunehmen.