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Engler Stefan · Ständerat · 2013-03-20

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20

Wortprotokoll

Das Votum von Kollege Freitag und jetzt auch jenes von Kollege Recordon bewegten mich, auch noch etwas zur Frage der Eigenverantwortung und zur Fürsorge des Staates zu sagen. Ich wollte die Eintretensdebatte auch nicht verlängern, weil das Thema bei allen Massnahmen und Verboten immer dasselbe ist: Man beschwört die Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit, die Wirtschaftsfreiheit als Argumente dafür, dass sich der Staat auch in diesem Bereich zurückhalten soll. Wer wollte das nicht, persönliche Freiheit, Selbstbestimmung, Wirtschaftsfreiheit - wer wollte dem nicht einen hohen Wert beimessen? Die Frage, wo die persönliche Freiheit und die Eigenverantwortung aufhören und wo die Fürsorge des Staates beginnen soll, ist möglicherweise auch eine Frage des Staatsverständnisses und der Weltanschauung, vielleicht sogar eine spannende rechtsphilosophische Frage, daneben aber gibt es die Realität.

Die realen Verhältnisse sehen so aus, dass als Folge des Alkoholmissbrauchs - nur den wollen wir ja bekämpfen - viel Leid verursacht wird. Insofern stehen sich Interessen gegenüber: die persönliche Freiheit, die Wirtschaftsfreiheit einerseits und der Schutz der Gesundheit, der Schutz unserer Jugendlichen andererseits. Ich mag auch nicht wegsehen, wenn sich jährlich über zweitausend Jugendliche und junge Erwachsene im Spital wegen Alkoholvergiftungen behandeln lassen müssen. Das ist nicht nur in den grossen Städten und Agglomerationen der Fall; ich sehe auch in Thusis und in Chur und auf dem Lande, dass Jugendliche wegen des Alkoholmissbrauchs ihre beruflichen Perspektiven, ihre sozialen und familiären Beziehungen und Kontakte gefährden.

So darf man sich auch als Liberaler die Frage stellen - oder muss man sich der Frage stellen -, wie viel staatliche Fürsorge notwendig ist, um die Jugendlichen vor sich selber zu schützen. Das hat die Frau Bundesrätin beim Eintreten sehr gut dargelegt. Diese Art von Fürsorge heisst nicht Bevormundung, diese Art von Fürsorge ist eine Antwort auf einen Hilferuf. Diese Art von Fürsorge will das selbstbestimmte Handeln überhaupt erst ermöglichen: Nur wer gesund ist, ist letztlich überhaupt fähig, selbstbestimmt zu handeln.

Wir diskutieren hier über eine Vielzahl von Massnahmen, etwa im Werbebereich; jetzt geht es um Mindestpreisvorschriften; später geht es um Verbote, um die Frage, zu welchen Zeiten wem Alkohol ausgeschenkt werden darf. Vordergründig wollen wir damit die Schädigung der Gesundheit Minderjähriger vermeiden. Es geht aber auch darum, die Gesundheits- und Sozialhilfekosten zu vermindern. Dies lässt sich, ob wir das wollen oder nicht, nur über eine Beschneidung der persönlichen Freiheit und der Wirtschaftsfreiheit erreichen.

Bei allen Massnahmen stellen wir uns am Schluss noch die Frage des Augenmasses, der Verhältnismässigkeit. Wir fragen: Taugt eine Massnahme überhaupt, um ein Schutzziel zu erreichen? Wir fragen uns: Gäbe es weniger einschneidende Massnahmen, um das Ziel zu erreichen? Schliesslich ist noch die Frage nach der Relation zwischen dem Zweck und den Mitteln zu stellen, um die Antwort zu finden, ob eine konkrete Massnahme verantwortbar ist oder nicht.

In der Frage bezüglich der Mindestpreise habe ich auch den Eindruck, dass das etwas bewirken könnte, wenn nicht ausgewichen würde und wenn eine solche Bestimmung nicht gegen übergeordnetes Wettbewerbsrecht verstiesse.