Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-20

Wortprotokoll

Mit dieser Revision, das ist noch kaum erwähnt worden, verzichten wir auch auf das Importmonopol beim Ethanol; das ist für die Wirtschaft schon noch wichtig. Wir sind weit und breit die Einzigen, die in diesem Bereich noch ein Importmonopol haben.

Nun aber zum Spirituosensteuer- und zum Alkoholhandelsgesetz an sich: Das Alkoholgesetz, es ist gesagt worden, gehört zu den zwanzig ältesten Gesetzen des Bundes. Dieses Gesetz entspricht - wie auch das Gesetz, das wir vorhin behandelt haben - nicht mehr den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen des 21. Jahrhunderts. Es ist also, das ist heute ja glücklicherweise unbestritten, Reformbedarf gegeben. Wir haben bereits einiges zum Spirituosensteuergesetz gehört. Ein Mitglied Ihres Rates - währenddem ich spreche, finde ich dann schon noch heraus, wer das entsprechende Votum gehalten hat - hat gesagt, dass man mit diesem Gesetz auch etwas für die Wirtschaft machen und dass man die steuerliche Regelung für diesen Marktbereich noch etwas erleichtern müsse. Wir haben im Spirituosensteuergesetz eine Steuerstaffelung eingeführt; das haben Sie sicher gesehen.

Diese Steuerstaffelung, ich werde bei Artikel 19 noch einmal darauf zu sprechen kommen, haben wir natürlich für die Branche gemacht. Es ist an sich ein etwas schwieriger Vorschlag; das sehen Sie vor allem, wenn Sie die Sprünge beachten. Die Staffelung hat gewisse rechtliche Probleme nach sich gezogen. Wir haben sie Ihnen aber jetzt trotzdem vorgeschlagen. Wir können damit, das ist interessant, eigentlich einen grossen Teil der Hersteller steuerlich entlasten. 1847 von insgesamt 1986 inländischen Herstellern fallen unter diese Steuerstaffelung, erhalten also im Bereich der Steuern eine grosse Erleichterung. Das ist doch auch zu beachten.

Wir verzichten auf drei Bundesmonopole. Herr Ständerat Schmid hat gesagt, es sei gut, wenn man auch einmal auf etwas verzichte, wenn man eine Erleichterung vornehme. Das ist richtig. Wir verzichten auf 41 von 43 Bewilligungen. Wir belasten nur noch den Trinkalkohol, nicht mehr den Alkohol in Lebensmitteln. Ein Fondue wird also nicht mehr mit dieser Steuer belastet, Kirschschokolade auch nicht. Wir reduzieren in diesem Bereich auch die Zahl der Steuerpflichtigen, nämlich von 48 000 auf 3000. Es gibt da also nur noch 3000 Steuerpflichtige. Das ist eine grosse administrative Entlastung, und diese Erleichterung beim administrativen Aufwand ist für alle gut.

Nun zum Alkoholhandelsgesetz: Dieses hat bei Ihnen, was für mich etwas überraschend war, mehr Fragen aufgeworfen. Gerade das Alkoholhandelsgesetz ist etwas sehr Wichtiges, wenn wir mit der Prävention und dem Jugendschutz Ernst machen, aber keine Einengung der Wirtschaft wollen. Wenn wir diese Gratwanderung bestehen wollen, ist gerade das Alkoholhandelsgesetz der richtige Ort, um dafür zu sorgen.

Was machen wir hier? Wir wollen vor allem hohe Folgekosten für die Allgemeinheit verhindern. Ich denke, es ist richtig, dafür zu schauen, dass nicht die Allgemeinheit bezahlen muss, wenn die Eigenverantwortung nicht wahrgenommen wird. Wir wollen auch den Schutz der Jugendlichen fördern: mit Testkäufen, dem Weitergabeverbot, dem Sirupartikel, dem Nachtregime, dem Verkaufsverbot im Detailhandel, dem Spirituosen-, dem Happy-Hour-Verbot usw. Wir kommen auf all das noch zu sprechen.

Wir wollen auch einen Schwerpunkt bei der Werbung setzen; auch das ist für die Prävention im Bereich der Jugend sehr wichtig. Wir wollen mehr Kohärenz im Aufgabenvollzug, das ist dann wieder eine administrative Frage. Im administrativen Bereich ist vor allem auch die Privatisierung der Alcosuisse und die Auflösung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung beziehungsweise ihre Integration in die Eidgenössische Zollverwaltung wichtig.

Wir wollen nicht mit übertriebenen, sondern mit gezielten Regulierungen den problematischen Alkoholkonsum bekämpfen. Wir sagen nicht, man solle keinen Alkohol mehr trinken, das würde ich ohnehin nicht sagen, sondern wir sagen, man solle nicht in problematischem Ausmass und vor allem nicht in problematischen Gruppen Alkohol trinken. Wir wollen dort eingreifen, wo gesellschaftlich der Schuh heute am meisten drückt: bei den Jugendlichen, in den Nachtstunden.

Herr Ständerat Schmid, Sie sagen, dass wir keinen Notstand haben, dass es an sich nichts zu tun gibt, dass man an die Eigenverantwortung appellieren muss. Das ist immer eine Frage der Wertung; es ist wie mit dem halbvollen oder halbleeren Weinglas; es ist eine Frage der Wertung, wie Sie das anschauen. Sind 2000 Todesfälle, die auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind, viel? Wir haben jedes Jahr 320 Strassenverkehrstote; sind da 2000 Todesfälle, die in einem direkten Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch stehen, viel? Ist es gravierend, dass bei Gewalt und bei Verkehrsunfällen regelmässig Alkohol im Spiel ist? Ist das gravierend oder nicht? Für mich ist es gravierend. Ist es gravierend, dass viele Kinder und Jugendliche bereits in schwerster Art und Weise Alkohol trinken? Heute konsumieren 25 Prozent der Kinder unter 15 Jahren wöchentlich Alkohol. Das sind Kinder, nicht Jugendliche.

Sie sagen jetzt, man müsse an die Eigenverantwortung denken und an diese appellieren. Ja, aber was heisst Eigenverantwortung? Sie können die Eigenverantwortung ja nur bei jemandem geltend machen, der in der Lage ist, die Folgen seines Tuns auch einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Ist ein zehnjähriges Kind in der Lage, die Folgen von übermässigem Alkoholkonsum einzuschätzen? Nein - Sie werden das vielleicht bei einem Ihrer Kinder dann auch einmal sehen -, ein zehnjähriges Kind, ein zwölfjähriges Kind ist nicht in der Lage dazu. Sind Süchtige und Suchtgefährdete in der Lage, entsprechend der Einsicht, die sie eigentlich haben könnten, zu handeln? Nein, sie sind es nicht. Also ist die Eigenverantwortung bei einem gesunden und genügend alten Menschen durchaus anzurufen, aber es gibt Personengruppen, bei denen Sie das nicht machen können.

Jetzt ist die Frage: Ist der Alkoholkonsum ein Problem, oder ist das kein Problem? Ich denke, dass es tatsächlich ein Problem ist. Wenn man sieht, dass hunderttausend Kinder in Familien aufwachsen, wo mindestens ein Elternteil alkoholkrank ist, dann ist das für mich ein Problem - für Sie ist es vielleicht kein Problem. Es ist aber sicher ein Problem für alle, die das erleben. Es ist mit unendlichem Leid verbunden, [PAGE 274] und zwar nicht immer nur für diese Personen, für diese hunderttausend Kinder, sondern für die ganze Gemeinschaft, in der sie leben. Wenn wir irgendetwas tun können, um das nur etwas einzuschränken - wir können das Problem nicht ganz lösen -, dann sollten wir das tun.

Herr Ständerat Eder hat gesagt, dass es an sich auch im Interesse der Wirtschaft sei, dass wir etwas machen. Alkoholmissbrauch führt zu direkten Kosten von etwa 2,3 Milliarden Franken im Jahr. Und alle Unternehmen der Schweiz verlieren jährlich etwa 1 Milliarde Franken, weil sie alkoholkranke Mitarbeitende haben, die nicht zur Arbeit kommen, die Unfälle haben, die Ausfallzeiten haben, Produktivitätsverluste aufweisen. Also eigentlich müsste auch die Wirtschaft ein enormes Interesse daran haben, dass hier etwas gemacht wird. Es profitiert selbstverständlich nicht zuletzt auch die Branche davon, die mit Alkohol wirbt und diesen vertreibt.

Es gibt grosse Erwartungen an dieses Alkoholhandelsgesetz. Man kann nicht alle diese Erwartungen erfüllen. Es gibt aber aus dem Bereich Gesundheit - Spitäler, Ärzte - grosse Erwartungen. Wir haben täglich sechs Jugendliche - auch Kinder -, die wegen schwersten Alkoholkonsums, schon fast mit Alkoholvergiftungen, eingeliefert werden. Das ist meines Erachtens gravierend; das ist zu viel, das sind sechs zu viel. Wir haben in den Spitälern die Situation, wie sie Frau Egerszegi-Obrist geschildert hat, wir haben sie zum Teil auch an Schulen; es sind gravierende Situationen.

Wir haben ein sicherheitspolitisches Problem, das ist jetzt durch die Polizei auch bekanntgeworden. Schauen Sie, wir können schon sagen, dass wir das als nicht so gravierend betrachten. Aber alle, die jetzt etwas anderes gesagt haben - Frau Egerszegi, Herr Eder wie auch die Polizei, die sich mehrfach und immer wieder zu Wort gemeldet hat -, kennen die Situation vor Ort. Sie kennen sie nicht nur vom Hörensagen, sondern sie erleben das in ihrer täglichen Arbeit. Ich denke, es gibt wirklich nichts Besseres als das eigene Erleben, weil man so weiss, worüber man spricht. Man sollte deshalb auf die Leute hören, die von dem sprechen, was sie erlebt haben, und man sollte ihnen auch folgen.

Ich bin überzeugt, dass das neue Gesetz nicht alle Probleme lösen wird. Das ist so. Aber es wird Probleme und Leid reduzieren, und darum lohnt sich dieser Schritt auch. Es ist eine Gratwanderung zwischen wirtschaftlichen Interessen, Prävention und Schutz von Jugendlichen. Ich meine, es ist uns einigermassen gelungen, diese Interessen zu wahren. Man kann durchaus - je nachdem, wo man steht - noch den Wunsch haben, das Gesetz möge in der Diskussion noch ein wenig auf die eine Seite gehen. Aber alles in allem ist es ein gelungenes Gesetz.

Ich bitte Sie einzutreten und entsprechend dann auch unseren Anträgen zu folgen.