Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-20
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20
Wortprotokoll
Das Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932 und gehört zu den ältesten Gesetzen des Bundes. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr gerecht. Es soll durch zwei Gesetze ersetzt werden: Mit dem neuen Spirituosensteuergesetz soll unter anderem auf drei Bundesmonopole verzichtet, sollen 41 von 43 Bewilligungen abgeschafft und soll die Zahl der Steuerpflichtigen bei gleicher Steuersicherung massiv reduziert werden. Das neue Alkoholhandelsgesetz umfasst die für Detailhandel und Ausschank alkoholischer Getränke geltenden Handels- und Werbebeschränkungen zur Minderung des problematischen Alkoholkonsums und seiner Folgen sowie zum Schutz der Jugend.
Ihre Kommission war bemüht, in der Auseinandersetzung von Wettbewerbsfreiheit und gesundheitspolitischen Anliegen, vor allem in Bezug auf problematischen Alkoholkonsum, eine Balance zu finden. Die Eintretensdebatte endete mit einer Zustimmung zum Eintreten mit 8 zu 0 Stimmen beim Spirituosensteuergesetz und mit 10 zu 0 Stimmen beim Alkoholhandelsgesetz.
In der Detailberatung gaben beim Spirituosensteuergesetz insbesondere folgende Punkte zu Diskussionen Anlass: In Bezug auf den Steuersatz stimmte Ihre Kommission dem Entwurf des Bundesrates zu, wonach der seit 1999 geltende Satz von 29 Franken je Liter reinen Alkohols im Gesetz verankert werden soll. Ein Antrag, der den Steuersatz auf 35 Franken erhöhen wollte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sich die Kommission gegen die Einführung einer Ausbeutebesteuerung für die Schweizer Spirituosenproduktion zum Verkauf im Inland ausgesprochen. Mit diesem System sollte die Spirituosensteuer auf der Basis von Produktionsschätzungen anstatt auf der tatsächlichen Produktion erhoben werden. Mit einer Ausbeutebesteuerung verspricht sich die Minderheit eine verbesserte Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Spirituosenproduktion gegenüber dem Ausland. Die Mehrheit der Kommission möchte aus finanzpolitischen Gründen und zugunsten der WTO-/Gatt- und EU-Konformität dem Entwurf des Bundesrates folgen.
Zum Alkoholhandelsgesetz: Was die Werbevorschriften für alkoholische Getränke in den Artikeln 4 und 5 betrifft, folgt die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Vorhaben des Bundesrates, unterschiedliche Regelungen für Spirituosen und die übrigen alkoholischen Getränke festzulegen und damit das geltende Recht fortzuführen. Ohne Gegenantrag sprach sich Ihre Kommission auch dafür aus, das bereits heute geltende Abgabealter von 16 bzw. 18 Jahren unverändert weiterzuführen, das heisst, für Spirituosen beträgt es 18 Jahre und für die übrigen alkoholischen Getränke 16 Jahre.
Die Kommission hat in zwei Punkten eine Abweichung von der Vorlage des Bundesrates beschlossen. Mit 8 zu 3 Stimmen lehnte Ihre Kommission einen neuen Artikel ab, welcher einen Mindestpreis für alkoholische Getränke festgelegt hätte. Dies erfolgte vor allem deshalb, weil eine solche Regelung aus Sicht der Kommission dem Gebot der Wirtschaftsfreiheit widersprochen hätte.
Zudem hat Ihre Kommission auch ein Verbot der Gewährung von Zugaben und anderen Vergünstigungen auf Spirituosen, sogenannte Lockvogelangebote, z. B. Happy Hours, im neuen Gesetz abgelehnt. Auch das Verbot der Gewährung von Zugaben und Vergünstigungen auf den übrigen alkoholischen Getränken im Ausschank zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens fand in der Kommission keine Mehrheit. Die Begründung lag vor allem bei den Vollzugsproblemen und bei den Abgrenzungsfragen, die daraus entstehen könnten. Hingegen folgte Ihre Kommission mit 6 zu 5 Stimmen dem Entwurf des Bundesrates, wonach der Verkauf alkoholischer Getränke im Detailhandel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens verboten werden soll. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass ein nächtliches Verkaufsverbot bei den Jugendlichen direkt zu einer deutlichen Einschränkung der Erhältlichkeit alkoholischer Getränke führt, was aus Gründen des Jugendschutzes sinnvoll ist.
Nach eingehender Diskussion hat sich Ihre Kommission auch ohne Gegenstimme dafür ausgesprochen, eine [PAGE 266] rechtliche Grundlage für Testkäufe zu schaffen. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine vermehrte Durchführung von Testkäufen zu einer verbesserten Beachtung der Altersbeschränkungen führen wird.
In der Gesamtabstimmung wurden das Spirituosensteuergesetz mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung und das Alkoholhandelsgesetz mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Im Rahmen der Diskussion wurde auch die Petition der Jugendsession 2008, "Jugendliche und Alkoholkonsum. Strengere Kontrolle der Verkaufsstellen", und die Petition der Jugendsession 2008, "Verbot der Weitergabe alkoholischer Getränke an nicht zum Kauf berechtigte Personen", behandelt und bei der Beratung berücksichtigt.
Ich empfehle Ihnen, auf die beiden Gesetzesvorlagen einzutreten und in der Detailberatung der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.