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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-03-20

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20

Wortprotokoll

Vor uns liegt das Geschäft betreffend die Totalrevision des Alkoholgesetzes aus den Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts. Dieses wird nun in zwei separaten Gesetzen neu konzipiert, was ausdrücklich zu begrüssen ist. Der vorliegende Entwurf konzentriert sich in einem wichtigen Themenkreis auf die Erhältlichkeit, die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke. Dabei wird - darauf will ich mich beim Eintreten auf diese Vorlage speziell konzentrieren - der verstärkte Jugendschutz als ein Schwerpunkt ins Zentrum der Diskussionen gerückt.

Bei vertieftem Studium der Vorlage zeigt sich aber auch unmissverständlich, dass der Alkoholkonsum wortwörtlich eine gesundheitspolitische Herausforderung darstellt, welche zum Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung zwingend strukturelle Massnahmen erfordert. Diese Forderung bestärken leider folgende Zahlen und Fakten - sie wurden von den Kollegen Zanetti und Jenny bereits aufgeführt -: In der Schweiz sind etwa eine Viertelmillion Menschen alkoholabhängig, was vielfach enormes Leid auch für die Angehörigen bedeutet. Die Sozialkosten des Alkoholkonsums werden auf 6,7 Milliarden Schweizerfranken pro Jahr geschätzt. Von den tödlichen Verkehrsunfällen ist nach wie vor etwa ein Fünftel auf Alkohol zurückzuführen. Der Gesamtkonsum von Alkoholika - wir haben es gehört - ist zwar erfreulicherweise zurückgegangen, aber er konzentriert sich in gefährlicher Art und Weise auf regelmässige Trinkerinnen und Trinker: Lediglich 12,5 Prozent der über 15-Jährigen trinken die Hälfte des konsumierten Alkohols.

Im klaren Wissen um diese mit Blick auf unsere jungen Mitmenschen äusserst beunruhigende Tatsache setzt sich die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände als Dachverband von über sechzig Jugendverbänden für eine Alkoholpolitik ein, dank der Jugendliche Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und Kompetenzen im Umgang mit ebendiesen Risiken lernen sollen. Dabei muss der moderate und bewusste Alkoholkonsum in der Gesellschaft im Sinne einer kohärenten Jugendpolitik das anvisierte Ziel sein, denn gerade unsere jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind für die negativen Seiten des Alkoholkonsums erwiesenermassen besonders empfänglich.

Dabei helfen den Jugendlichen weder Verteufelung noch Verbote, aber auch keine Verharmlosung und Verdrängung der Problematik. Es braucht keine Leitbilder auf Hochglanzpapier, sondern Vorbilder! Es braucht Personen, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und entsprechend verantwortungsbewusst und konsequent handeln.

Selbst wenn sich beabsichtigte Massnahmen, die den Zugang zu Alkohol und dessen Attraktivität einschränken, als nützlich und notwendig erweisen, werden diese allein nicht alle genannten Probleme nachhaltig lösen. Verbote werden - wir wissen es alle nur zu gut! - oft sehr rasch umgangen, sei es von den Jugendlichen selber oder aber, auch das muss hier klar und deutlich gesagt werden, mit veränderten [PAGE 272] Angeboten, dank denen sich eben die neuen Vorschriften unterwandern lassen. Zwar nützen die Verbote und Einschränkungen zur Bekämpfung gewisser Exzesse, aber dies allein genügt nicht. Es braucht parallel dazu auch eine Förderpolitik, die auf Entwicklung von Kompetenzen und vor allem auf das individuelle Verantwortungsbewusstsein ausgerichtet sind.

Diese eben benannte verantwortungsvolle Aufgabe stellt sich hier und jetzt auch uns als Gesetzgeber in der Detailberatung des vorliegenden Geschäfts. Vor diesem Hintergrund gilt es, nicht nur mit Blick auf den stipulierten Jugendschutz, sondern auch in allen anderen Bereichen, keine zusätzlichen, wenig zielgerichteten und kaum durchsetzbaren Massnahmen aufzunehmen, sondern effektiv zielgerichtete und wirksame Anpassungen, beispielsweise in der Krankenversicherung, im Straf- und/oder im Verantwortlichkeitsrecht vorzunehmen.

Nehmen wir diese Aufgabe ernst! Treten wir auf die Vorlage ein, und bemühen wir uns, bei all unseren Entscheidungen erstens verhältnismässig zu legiferieren, zweitens aktuell gültige Bestimmungen seriös zu prüfen und drittens nicht ohne Not Änderungen am geltenden Recht vorzunehmen, wo kein Bedarf besteht! Denn nicht jede Änderung ist a priori besser, nur weil sie neu ist.