Baumann Isidor · Ständerat · 2013-03-20
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20
Wortprotokoll
Ich habe in meinem Eintretensreferat kurz auf Artikel 17a hingewiesen, und die Frau Bundesrätin hat in ihrem Eintretensreferat darauf hingewiesen, dass man möglicherweise nicht beachtet habe, dass in Artikel 19 ein Rabattsystem vorgesehen ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass Artikel 17a eine Alternative zu Artikel 19 ist, [PAGE 279] der ein Rabattsystem vorsieht, dieses aber auf die Produktion von bis zu 2000 Litern beschränkt. Ich habe das wohl relativ klar angesprochen, im Wissen darum, dass es für die Erklärung meines Minderheitsantrages notwendig ist.
Der von mir beantragte Artikel 17a unterscheidet sich in zwei Punkten wesentlich von Artikel 19. Erstens sind mit Artikel 17a alle Brennereien in der Schweiz - von den landwirtschaftlichen über die kleingewerblichen bis zu den grossbetrieblichen - bei der Besteuerung gleichgestellt. Das sind sie mit Artikel 19 des bundesrätlichen Entwurfes nicht. Zweitens legt Artikel 19 das Besteuerungsmass nach der Anzahl Liter reinen Alkohols fest, in Artikel 17a basiert es auf dem Rohstoff. Der Grund, die Ausbeutebesteuerung basierend auf dem Rohstoff in dieses Gesetz aufzunehmen, liegt im Vergleich zur Praxis in den Nachbarländern.
Ich wiederhole zwei Elemente ganz kurz: In Deutschland ist die Ausbeutebesteuerung Praxis, sie beschränkt sich jedoch auf 300 Liter pro Betrieb. Nutzniesser sind dort aber 200 000 Betriebe. Diesem Besteuerungssystem, das einen Vorteil beim Marktauftritt bietet, ist also eine Gesamtmenge von 60 Millionen Liter unterstellt. Wenn man eine Hochrechnung macht, stellt man fest, dass es in der Schweiz - im Vergleich zu den 60 Millionen Litern in Deutschland - nur 1,5 Millionen Liter betrifft. Das ist verantwortbar. Ich habe auch nicht verheimlicht, dass diese Anpassung bei der Spirituosensteuer zu Mindereinnahmen von 8 Millionen Franken führt. Diesen 8 Millionen stehen aber Vorteile gegenüber, die wir in der Schweiz damit beibehalten können. Das eine ist der Fortbestand dieser Betriebe. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Entwicklung der letzten Jahre, d. h. der Rückgang von 30 000 auf 3000 Betriebe, weitergeht und dass wir unsere Produkte, Brennereien und Hochstamm-Obstbäume in der Schweiz mittelfristig verlieren werden. Wir sichern damit Arbeitsplätze - das ist ein weiterer wichtiger Punkt -, und damit ist der Verlust von 8 Millionen Franken mehr als gerechtfertigt.
Der Kommissionspräsident hat gesagt, dass in der Kommission dargestellt wurde, der Ausfall betrage zwischen 36 und 45 Millionen Franken. Das trifft zu: 36 Millionen sind es, wenn wir gemäss Minderheitsantrag, wie er jetzt vorliegt, 30 Prozent Rabatt gewähren; 45 Millionen wären es, wenn wir 50 Prozent Rabatt - das war der Wunsch der Branche - gewähren. Auf diesen Wunsch, 50 Prozent, sind wir nicht eingegangen, sondern haben am Maximum von 30 Prozent festgehalten, wie es auch bei Artikel 19 vom Bundesrat vorgeschlagen wird, jedoch für alle Betriebe; wir gehen also nicht höher.
In diesem Sinne bitte ich Sie, im Interesse der Branche und aufgrund der Verantwortbarkeit dieses kleinen, etwa dreiprozentigen Ausfalls an Steuereinnahmen, diesem Minderheitsantrag zu Artikel 17a zuzustimmen.