Baumann Isidor · Ständerat · 2013-03-20
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20
Wortprotokoll
Dieser Antrag mit den 10 Litern pro Person stammt aus der bestehenden Gesetzgebung, insbesondere aus der Verordnung. In dieser Verordnung gibt es eineinhalb Seiten mit Ausnahmen in Bezug auf Personen - Personen als Brenner, Personen im gleichen Haushalt, Angestellte - und in Bezug auf die Anzahl Kühe usw. Diese Freimengen gehen bis etwa 50 Liter. Damit ist der Antrag der Kommission mit 10 Litern ein absolutes Minimum. Die Begründung ergibt sich auch daraus, dass es um Produkte aus dem eigenen Betrieb und um Wildgewächse aus der Schweiz geht.
Natürlich geht es bei diesem Antrag auch um eine Tradition, um eine Medizin, was möglicherweise die Krankenkasse auch noch entlastet. Damit sind diese 10 Liter "Schweizer Tradition" vertretbar gegenüber der bestehenden Verordnung mit hundert Ausnahmen bezogen auf Personen und Rindvieh.