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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-03-20

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir noch ein paar kurze Bemerkungen. Wenn man das Geschäft als Nichtmitglied der Kommission betrachtet, muss man doch feststellen, dass es sich bei der Art, wie diese Vorlage behandelt worden ist, letztlich um ein Trauerspiel handelt. Es gibt bei einzelnen Punkten Kritik, wie sie jetzt auch von Herrn Kuprecht geäussert worden ist. Aber Kritik bei einzelnen Punkten heisst ja im normalen Lauf der Gesetzgebung, dass man auf das Geschäft eintritt und diese einzelnen Punkte im Lauf der Detailberatung abarbeitet. Mit anderen Worten: Wenn es Punkte gibt, die man anders geregelt haben will, als der Bundesrat es vorschlägt, bedeutet das, dass man sich damit konkret auseinandersetzen muss.

Eine Rückweisung hingegen heisst ja, dass der Bundesrat die Angelegenheit von Neuem aufnehmen soll. Das ist in diesem Bereich wenig zielführend. An diesem sehr alten Gesetz ist sehr lange gearbeitet worden: Es gab eine Expertenkommission, es gab Vernehmlassungen, es gab eine sehr ausführliche Auseinandersetzung mit sämtlichen sich stellenden Problemen, sodass sich hier jetzt eigentlich das Parlament mit der Detailberatung beschäftigen müsste.

Die politischen Realitäten aber sind andere. Es entsteht erneut der Eindruck, dass auch eine überfällige Reform blockiert werden kann, wenn das Geschäft den Versicherungsgesellschaften nicht passt. Das ist jetzt die Realität. Das Problem, das die Versicherten haben, ist der Umstand, dass ihre Interessen und ihre Rechte nur ungenügend gewahrt werden. Die Lage ist in diesem Bereich in der Schweiz auch deshalb eine besondere, weil ein Teil der Sozialversicherungen über das private Versicherungsrecht abgewickelt wird. Ich erinnere an das Problem der Zusatzversicherungen, an die Rolle der Versicherungsgesellschaften bei der beruflichen Vorsorge; ich erinnere namentlich auch daran, dass die Taggeldversicherungen im Bereich der Krankenversicherungen, die für die wirtschaftliche Lage der Versicherten im Krankheitsfall ja entscheidend sind, nach Versicherungsvertragsgesetz geregelt sind.

Hier wäre es notwendig, Verbesserungen durchzuführen. Das Parlament, auch dieser Rat, hat ja Vorstösse überwiesen, wonach hier Verbesserungen überfällig wären. Diese werden mit dieser Rückweisung wieder auf die lange Bank geschoben. Ich verzichte darauf, jetzt auf Einzelheiten einzugehen, weil die Ausgangslage nach dem Entscheid des Nationalrates klar ist. Auch die Kommissionsberatung war eindeutig, d. h. geschlossene bürgerliche Reihen.

In diesem Sinne stellt sich eine einzige Frage an die zuständige Bundesrätin, an den Bundesrat überhaupt: Was gedenkt der Bundesrat nach dieser Rückweisung zu tun? Ist er bereit, die sich stellenden Fragen aufgrund des Rückweisungsantrages - es ist ja nicht ein Nichteintretensantrag, sondern ein Rückweisungsantrag - doch einigermassen zügig anzugehen? Ist dafür gesorgt, dass sich dieses Parlament in absehbarer Zeit wieder mit einem Reformprojekt befassen wird, das es dann erlaubt, die konkreten Fragen, die sich stellen, abzuarbeiten, wie das eigentlich bei einem Geschäft von dieser Tragweite - nicht nur in Bezug auf die Versicherungsgesellschaften, sondern vor allem auch in Bezug auf die betroffene Bevölkerung, die am Schluss mit diesem Gesetz und mit den Rechten, die dieses Gesetz einräumt, leben muss - üblich wäre?