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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2014-11-24

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-11-24

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion befürwortet in ihrer grossen Mehrheit die Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes, damit die Präimplantationsdiagnostik in bestimmten Fällen erlaubt wird. Wir tun dies nach ausführlichen Informationen in den Hearings der Kommission, wobei wir speziell darauf drangen, nicht Theoretiker, sondern ärztliche Praktiker der Fortpflanzungsmedizin anzuhören, die uns die Wünsche und Nöte ihrer Patienten eindrücklich dargelegt haben. Damit sollen erblich vorbelastete Paare, die eine In-vitro-Befruchtung wünschen, die Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik nutzen können. Wir respektieren diesen Wunsch auch bei Paaren, denen es aus medizinischen bzw. genetischen Gründen verwehrt ist, eigene Kinder zu haben.

Wir werden künftig erlauben, Embryonen zu Fortpflanzungszwecken aufzubewahren. Wir sind bereit, für diese Neuerung Artikel 119 der Bundesverfassung entsprechend anzupassen. Es soll demnach künftig möglich werden, die modernen wissenschaftlichen Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik in Anspruch zu nehmen, um im Rahmen einer künstlichen Befruchtung Untersuchungen auf entsprechende Erbkrankheiten durchzuführen, um ausschliesslich von Krankheit nicht betroffene Embryonen zur Fortpflanzung zu verwenden. Dies gilt auch für Trisomie 21. Sogenannte Retterbabys zur Gewebespendung für kranke Geschwister bleiben untersagt.

Die Maximalzahl der in vitro entwickelten Embryonen wollten wir ursprünglich nicht durch die Politik, sondern durch die Erkenntnisse und Bedürfnisse der medizinischen Wissenschaft regeln. Mit der jetzigen Zwölferregel des Ständerates können wir leben, glauben aber nach wie vor, dass diese Regelung eine Überforderung des Parlamentes ist und den Fachleuten vorbehalten bleiben sollte.

Wir begrüssen, dass der Ständerat seinen Widerstand gegen die Chromosomentests an In-vitro-Embryonen aufgegeben hat und damit auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt ist. Dies steigert die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Schwangerschaft und verhindert einen unerwünschten Reproduktionstourismus ins Ausland. Bei aller verständlichen ethischen Zurückhaltung, wie sie auch in der SVP nachdrücklich vertreten wird, sollte sich das Biotechland Schweiz den neuen Möglichkeiten nicht verschliessen. Eine Untersuchung vor der Einpflanzung verhindert auch Schwangerschaftsabbrüche.

Wir folgen jetzt dem Ständerat ebenfalls in der Forderung, dass künftig auch Keimzellen eines verstorbenen Samenspenders für eine bestimmte Zeit verwendet werden dürfen.

Wir meinen, es ist gut, dass über diese ethisch doch heiklen Neuerungen das Volk in einer Abstimmung befinden kann. Wir fänden es auch sehr gut, wenn über eine komplexe, aber sicher nicht minder wichtige Vorlage, nämlich über die Energiewende, die wir in diesem Saal noch besprechen werden, schliesslich auch das Volk abstimmen könnte.