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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2014-11-24

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-24

Wortprotokoll

Am 19. Juni 2011 wurde auf Malta das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo) offiziell eröffnet. Das Easo ist Teil des gemeinsamen europäischen Asylsystems und wurde eingerichtet, um die konkrete, praktische Zusammenarbeit im Asylbereich zu fördern und die EU-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer europäischen und ihrer internationalen Verpflichtungen zu unterstützen.

Was sind die Aufgaben des Easo? Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Es geht um Unterstützung z. B. durch die Entsendung von Teams, die dem Mitgliedstaat vor Ort helfen, sei dies in der Prüfung von Asylgesuchen, bei der Registrierung, bei der Abklärung von Dokumenten, bei der Zusammenstellung von Länderinformationen und Ähnlichem. Es geht im Wesentlichen um den Empfang und um die Verfahren. Momentan befinden sich solche Teams in Griechenland, in Italien, auf Zypern; bis vor Kurzem gab es auch Teams in Bulgarien. Das Easo dient ferner der Koordination von Informationen über die Herkunftsländer, der Koordination des Schulungsangebots auf europäischer Ebene sowie dem Aufbau eines Analyse- und Informationszentrums. Die EU-Verordnung zur Einrichtung des Easo sieht die Möglichkeit vor, dass sich auch Nicht-EU-Staaten, die aber im Dublin-Abkommen verbunden sind, daran beteiligen können - konkret die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island. Diese Staaten haben jetzt gemeinsam über eine Beteiligung verhandelt. Die Schweiz gewinnt durch dieses Abkommen Gestaltungsmöglichkeiten im Asylbereich und kann sich zudem den Zugang zu wertvollen Informationen sichern. Für die geplanten Einsätze von Schweizer Personal sind vorwiegend Fachkräfte des Bundesamtes für Migration vorgesehen. Das bedeutet, dass die Schweiz fortan die Bemühungen des Easo, das Dublin-System zu stärken und zu verbessern, wesentlich mitunterstützen kann. Das Unterstützungsbüro verfügt über keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden. So weit das Technische.

Nun zur politischen Einordnung: Seit Beginn dieses Jahres sind rund 140 000 Menschen nach Europa geflohen. Alle europäischen Staaten sind davon betroffen, insbesondere aber auch die Schweiz. Um solche Situationen zu bewältigen, müssen die Staaten im Dublin-Raum besser [PAGE 1894] zusammenarbeiten. Gerade in solchen Stresssituationen muss das Dublin-System in Europa gestärkt werden. Die Alternative dazu, aus dem Dublin-Abkommen auszutreten, hätte für die Schweiz einen rasanten Anstieg der bereits jetzt hohen Anzahl Asylbewerber zur Folge. Die Schweiz hat ein vitales Interesse daran, dass Dublin besser funktioniert. Sie muss dort Einfluss nehmen, wo sie kann, damit andere Länder sich ebenfalls an das Dublin-Abkommen halten. Das Easo ist eine Möglichkeit dazu.

Insbesondere die Situation in Italien ist für die Schweiz sehr, sehr wichtig. Die italienischen Behörden sind nicht imstande, manchmal vielleicht auch nicht willens, alle Migranten in der Eurodac-Datenbank zu registrieren, was natürlich enorm negative Auswirkungen auf das Dublin-System hat. Die aktuelle Lage führte dazu, dass die Schweiz weniger erfolgreiche Dublin-Verfahren durchführen kann als üblich. Die Schweiz hat seit 2009, seit Beginn ihrer Assoziierung an das Dublin-System, rund 11 000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Rahmen des Dublin-Systems nach Italien überstellt. Würde Italien das Dublin-System einhalten, wäre diese Zahl mit Sicherheit wesentlich höher.

Eine langfristige Stabilisierung des italienischen Asyl- und Aufnahmesystems ist erforderlich, damit dieses leistungsfähiger wird und besser in der Lage ist, die Schwankungen aufzufangen. Auch das Easo wird bei dieser Unterstützung von Italien eine wichtige Rolle einnehmen. Das Easo hat Erfahrungen aus Aktionen in Griechenland, Zypern und Bulgarien. Diese Massnahmen wirken nicht kurzfristig, aber sie wirken. So hat das Easo beispielsweise die Situation in Griechenland derart verbessert, dass wir jetzt langsam hoffen dürfen, dass das Rückführungsverbot, das seit 2011 für Griechenland besteht, aufgehoben wird. Die schwerwiegenden Mängel im griechischen Asylverfahren sind mittlerweile doch so weit behoben, dass man wieder Rückführungen nach Griechenland prüfen kann. In den nächsten Monaten sollte das griechische Asylsystem wieder so weit sein, dass eine normale Zusammenarbeit eben wieder möglich wird. Und Ähnliches muss jetzt mit Italien geschehen, wo die Schweiz ein noch stärkeres Interesse an einer Mitwirkung haben sollte.

Aus diesen Gründen stimmte Ihre Kommission in der Gesamtabstimmung der Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen mehrheitlich zu.