Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-03-19
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-19
Wortprotokoll
Die Minderheit Heim beantragt, den Kantonen zu ermöglichen, eine Beobachtung der Urnengänge durch eine Vertretung der Stimmberechtigten einzuführen. Die Kommission lehnte diesen entsprechenden Antrag mit 10 zu 9 Stimmen ab.
Die Mehrheit macht geltend, dass solche Beobachtungsorgane die ordnungsgemässe Abwicklung beim Auszählen beeinträchtigen könnten und das Stimmgeheimnis gefährdet sein könnte. Es gibt Kantone, in denen mit der Auszählung schon begonnen werden kann, während die Urnen noch offen sind. Somit wären Beobachter bei der Auszählung anwesend, während noch abgestimmt wird. Dadurch könnte die Wahrung des Stimmgeheimnisses beeinträchtigt werden.
Als weiterer Grund macht es gesetzgeberisch keinen Sinn, in einem Bundesgesetz eine Grundlage dafür zu schaffen, dass der Bundesrat internationale Organisationen einladen kann, um vor Ort die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates zu beobachten. Wenn der Bundesrat dazu eine ausländische Delegation oder auch die OSZE einladen will, kann er dies auch ohne eine entsprechende Verankerung im Gesetz tun. Wir sind dafür zuständig - und nicht die OSZE. Wenn wir den Eindruck haben, eine gesetzgeberische Lösung sei nicht angebracht, dann sollten wir darauf verzichten.
Es gibt noch einen weiteren Grund. Der Titel des Artikels 85 lautet: "Beobachtung der Urnengänge". Dieser Titel steht im Widerspruch zu Absatz 1 Buchstabe c, wonach "der Urnendienst und die Auszählbüros mit Vertretern verschiedener Parteien besetzt werden", damit bei der Auszählung die gegenseitige Kontrolle gewährleistet ist. Die Aufgabe der Auszählbüros ist nicht das Beobachten der Urnengänge, sondern die korrekte Ermittlung der Resultate.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Heim abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.