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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2014-03-19

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Es handelt sich um die letzte Motion, die wir hier im Rahmen des Paketes von Motionen und Postulaten der WAK behandeln, die im Nachgang zur Revision des Kartellgesetzes in der WAK behandelt und eingereicht worden sind. Es handelt sich um die Motion 14.3010, "Kostenreduktion dank gesetzlicher Ordnungsfristen". Mit der Festlegung von Ordnungsfristen - das ist der Gegenstand der Motion - sollen die Verwaltungskosten der Unternehmen bei Bewilligungsverfahren begrenzt und die Verfahren beschleunigt werden. Der Antrag auf Einreichung dieser Motion wurde in der WAK mit 13 zu 12 Stimmen knapp angenommen. Bei der Vorberatung in der Kommission hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren ganz allgemein bereits geregelt sind; sie wurden in der Totalrevision der Verordnung über Grundsätze und Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren - so heisst sie - verankert. Damit ist das Anliegen der Motion grundsätzlich bereits erfüllt.

Was die Ordnungsfristen im Zollverfahren betrifft, so hat die Eidgenössische Zollverwaltung Zollverfahren identifiziert, die mit Fristen unterstützt werden könnten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Arbeiten in Gang seien und mit der Motion noch beschleunigt werden könnten. Die Kommission war etwas skeptischer - mindestens der Teil der Kommission, der dann die Motion nicht angenommen hat. Die Diskussion machte klar, dass Ordnungsfristen zwar sinnvoll sind, wenn sie die Verfahren beschleunigen, dass es aber mit der Festlegung solcher Fristen natürlich nicht getan ist. Es braucht die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen, damit diese Fristen auch eingehalten werden können. Zudem wurde auch festgehalten, dass Ordnungsfristen und deren Einhaltung nicht sanktionierbar sind. Das führte dazu, dass die Motion nur knapp gutgeheissen wurde. [PAGE 462]

Interessant ist jetzt die Stellungnahme des Bundesrates: Er führt aus, dass bei neunzehn Verfahren Fristen gesetzlich verankert werden sollen. Davon betreffen sechs den Zoll, vier den Arbeitsmarkt und drei Arzneimittel und psychotrope Stoffe. Der Bundesrat schreibt weiter, es gebe fünfhundert bundesrechtliche Bewilligungsverfahren, die man nicht alle mit Ordnungsfristen versehen könnte. Das wäre ein immenser Aufwand und müsste organisatorisch begleitet werden. Deshalb wird die Motion abgelehnt.

Dessen ungeachtet ersuche ich Sie namens der WAK, die Motion anzunehmen. Dann kann man die Bemühungen, die jetzt im Gange sind, also die neunzehn Verfahren, bei denen die Fristen zusätzlich zur Verordnung gesetzlich verankert werden sollen, beschleunigen und verfestigen. Ich bitte Sie also um Annahme der Motion.